Versicherungsschutz, selbst bei abgefahrenen Reifen
Abgefahrene Reifen kosten bei einem Unfall nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtete die Zeitschrift OLG-Report laut Autoflotte-Online unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Die Versicherung müsse vielmehr nachweisen, dass dem Fahrzeughalter der Zustand der Reifen bekannt war und er ihn nicht beachtet oder ihren Zustand nicht kontrolliert hat (Az.