Tunerverband VATZ/ETO sieht Lobbyarbeit bestätigt
Die Europäische Kommission plant, in die Rahmenrichtlinie für die EG-Betriebserlaubnis von Personenkraftwagen (70/156/EWG) einen Artikel 29A neu aufzunehmen, der alle Fahrzeugteile in den Ländern der EU genehmigungspflichtig machen soll, welche die Sicherheitssysteme eines Fahrzeuges oder dessen Umweltverhalten beeinträchtigen können. Damit sind alle im Nachrüstmarkt angebotenen Fahrzeugteile oder -baugruppen gemeint, die eine Rückwirkung auf die Abgas- und Geräuschemission sowie die Funktion sicherheitsrelevanter Systeme wie Bremsanlagen und Fahrdynamikregelsysteme haben. Bislang sei allerdings immer noch nicht bekannt geworden, welche Teile im Einzelnen davon betroffen sein sollen, teilt der VATZ (Verband Automobiltuning und /-zubehör – Moerfelden-Walldorf) mit.