Änderungen im Artikel 31 helfen der Tuningindustrie
Die durch das EU-Parlament vorgesehene Gesetzgebung zum Artikel 31 wurde um von der ETO (ETO European Tuning Organization) geforderte Änderungen ergänzt. Der europäische Tuningdachverband habe nach eigenen Aussagen erreichen können, dass der viel diskutierte Artikel 31 dahingehend abgeändert wurde, dass nur noch jene Produkte, die von der europäischen Regierung als umweltschädlich oder sicherheitsrelevant ausgemacht werden, unter die Regulierungen fallen können – und das auch nur nach Absprache mit der Industrie und somit mit deren Interessensvertretung.
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