Teiletypengenehmigung: VDAT informiert über die Übergangsfristen
Der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) informiert seine Mitglieder über den Umstellungsprozess vom Teilegutachten zur Teiletypgenehmigung berichtet. Seit dem 19. Juni 2025 können keine neuen Teilegutachten mehr beantragt werden. „Es werden ausschließlich noch solche in Verkehr gebracht, die sich bereits im Bearbeitungsmodus befunden haben, aber nicht fristgemäß abgearbeitet werden konnten“, heißt es beim Verband.
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