Antragsfrist für De-minimis-Fördermillionen endet in einer Woche

Anträge nach dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals: De-minimis) können nur noch wenige Tage eingereicht werden, endet die Antragsfrist doch am 1. September (Bild: Pneuhage; Screenshot)

Seit Montag, dem 4. August, können Unternehmen des deutschen Güterkraftverkehrs wieder Anträge nach dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals: De-minimis) stellen, unter dem sie sich etwa die Anschaffung und Montage von neuen und runderneuerten Nfz-Reifen mit bis zu 64 Prozent fördern lassen können. Nach Beginn der Antragsfrist Anfang des Monats kam es zwar – wie auch in früheren Jahren schon – kurzfristig wieder zu Störungen bei der Erreichbarkeit der Internetseite des Antragsportals, gilt bei der Verteilung der Mittel doch das sogenannte Windhundprinzip: Anträge werden solange angenommen, bis die Fördersumme verteilt ist. Hatten Sie bisher noch keine Gelegenheit, ihren Förderantrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einzureichen, sollten Sie sich nun allerdings beeilen, denn die Antragsfrist für das Förderprogramm endet am 1. September, also kommenden Montag. Da das BALM, das die Anträge annimmt und bearbeitet, das E-Service-Portal noch nicht wieder schließen ließ, möchte man meinen, dass die vom Bundeshalt vorgesehenen 261,9 Millionen Euro noch nicht ‚aufgebraucht‘ sind. Allerdings ist der Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr noch nicht vom Parlament beschlossen, sodass man erwarten darf, dass das BALM Anträge quasi auf Vorrat annimmt.

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