EU-Online-Streitbeilegungsplattform: VDAT gibt Handlungsempfehlung
Seit dem 20. Juli 2025 gibt es die Onlineplattform zur Streitbelegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission nicht mehr. Dementsprechend entfällt auch die Pflicht zur Angabe des Links auf der Homepage, im Impressum oder auf dem Marktplatz. Der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) rät Onlinehändlern sogar, den Link zeitnah zu entfernen, „denn es drohen Abmahnungen“. Auch weist der Verband auf weitere Abmahngründe, wie etwa durch fehlerhafte Angaben zu Lieferzeiten, hin. Er rät den Unternehmen, diese so konkret wie möglich anzugeben, wie etwa: Lieferzeit ca. eine Woche, Lieferzeit drei bis fünf Tage oder Lieferzeit bis zu fünf Tage. „Ungenaue Angaben führten in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahngen“, heißt es in einem entsprechenden Anschreiben an die Mitglieder des Verbandes.
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