Michelin erringt Teilerfolg mit Klage gegen Durchsuchungen zu mutmaßlichen Preisabsprachen

Der EuGH hat gestern Michelin in wichtigen Teilen seiner Klage vom vergangene April Recht gegeben und betont, die bei den Durchsuchungen im Januar 2024 erlangten Unterlagen zu mutmaßlichen Preisabsprachen dürften nicht für den kompletten Untersuchungszeitraum genutzt werden (Bild: Screenshot)

Anfang des vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission in mehreren Mitgliedsstaaten der EU unangekündigte Durchsuchungen bei Reifenherstellern durchgeführt, die im Verdacht stehen, Preisabsprachen in der Vermarktung von Consumer- und Commercial-Ersatzmarktreifen getroffen zu haben. Im April darauf hatte Michelin als einer der betroffenen Hersteller Klage gegen die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht – und dort nun einen Teilerfolg erzielen können.

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