Kurzarbeitergeld erhöht den persönlichen Steuersatz

Zentrale der Bundesagentur fuer Arbeit in Nuernberg 1 tb 1

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den persönlichen Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisations-Handwerk e.V. (BRV) seine Mitglieder hin. Und gibt ihnen auch gleich ein Rechenbeispiel an die Hand, um die Auswirkungen zu verdeutlichen:

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