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Droht Rechtsstreit rund um Vermarktung von Dunlop-ROF-Winterreifen?

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) teilt mit, er werde vonseiten seiner Mitglieder in zunehmendem Maße mit der Vermutung konfrontiert, dass Dunlop-Winterreifen in ROF- bzw.

RunOnFlat-Ausführung – also Notlaufreifen mit verstärkter Seitenwand – “in der kommenden Saison ausschließlich an BMW-Autohäuser geliefert werden sollen”. Ob diese Befürchtung für alle derartigen Reifen gehegt wird oder nur im Zusammenhang mit solchen, welche die Sternmarkierung (so werden generell bekanntlich die Reifenmodelle speziell für die Fahrzeuge des bayrischen Autoherstellers gekennzeichnet) aufweisen, geht daraus allerdings nicht eindeutig hervor. Unabhängig davon hat der BRV Frank Titz, Director Consumer Tires der Goodyear Dunlop Tires Germany, bereits um eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit gebeten.

In dem entsprechenden Antwortschreiben soll er die Vermutung jedenfalls nicht dementiert, darüber hinaus jedoch davon gesprochen haben, “dieses Thema einer juristischen Prüfung unterziehen zu lassen”, sagt der Reifenhandelsverband. “Es scheint sich also ein handelspolitischer Konflikt anzudeuten, der – lenkt Goodyear Dunlop nicht ein – in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden könnte”, gibt sich der BRV in Person seines geschäftsführenden Vorsitzenden Peter Hülzer streitbar. Denn wie der BRV-Justiziar Dr.

Ulrich Wiemann erklärt, stehe es zwar jedem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Produkte an von ihm bestimmte und zu von ihm festgelegten Preisen zu vermarkten, doch eine Exklusivbelieferung unter Ausschluss anderer Marktteilnehmer könne durchaus an (kartell-)rechtliche Grenzen stoßen. Und genau dies sieht man hier offenbar möglicherweise auf den Reifenfachhandel zukommen, sollte sich die Vermutung bestätigen. “Das Vorhaben, Dunlop-ROF-Winterreifen exklusiv an BMW-Autohäuser zu liefern, würde im Ergebnis zu einer Liefersperre und damit einer kartellrechtlich unzulässigen unbilligen Behinderung führen.

Derartige Maßnahmen sind nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn objektiv ein sachlicher Grund vorliegt. Ein derartiger Grund könnte nicht darin gesehen werden, wenn argumentiert wird, die Liefermengen reichten nur aus, um BMW-Autohäuser zu beliefern, mit denen möglicherweise eine im Vorfeld abgesprochene vertragliche Bindung besteht”, ist auch aus Wiemanns Worten herauszulesen, dass BRV durchaus gewillt ist, das Ganze gegebenenfalls einer kartellrechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Selbst wenn es nicht so weit kommen sollte, hat sich der Branchenverband dennoch auf jeden Fall vorgenommen, diese Angelegenheit gegenüber dem Goodyear-Dunlop-Management zu einem Thema im Rahmen der für September anberaumten BRV-Industriegespräche zu machen.

Durchsuchungen bei Conti-Tochter

Unter Berufung auf Brancheninformationen schreibt “Autohaus online”, dass Räume der Systems Technologies Europe in Regensburg von Fahndern der EU durchsucht worden sein sollen. Dieses Joint-Venture zwischen Conti und dem japanischen Zulieferer Yasaki – den Anteil hatte der Conti-Konzern beim Kauf von Siemens VDO übernommen – ist wohl im Zusammenhang mit dem Verdacht von Preisabsprachen bei Kabelbäumen in Autos ins Visier der EU-Kommission geraten..

Schlauchkartell: Trelleborg nimmt US-Strafe hin

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Die schwedische Trelleborg-Gruppe hat eine Übereinkunft mit dem US-Justizministerium erreicht über die Zahlung einer Strafe wegen der Beteiligung zweier Tochterunternehmen am so genannten “Schlauchkartell”. Einer Pressemitteilung zufolge werde Trelleborg insgesamt elf Millionen Euro Strafe in den USA zahlen. Die Höhe der Strafe sei erwartet worden.

Die beiden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen bei Marineschläuchen liefen bereits seit 2007 bzw. 2005. Ende Januar hatte die Europäische Kommission ihrerseits eine Strafe in Höhe von 24,5 Millionen Euro gegen eine Trelleborg-Tochter ausgesprochen; dagegen hat das schwedische Unternehmen allerdings Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt.

Schlauchkartell: Yokohama kommt ohne Strafe davon

Anders als Bridgestone, muss die Yokohama Rubber Co. Ltd. trotz ihrer Beteiligung am sogenannten Schlauchkartell keine Geldstrafe an die Europäische Kommission zahlen.

Man entschuldige sich “herzlich” bei “unseren Kunden, Aktionären und Geschäftspartnern”, schreibt Yokohama in einer Veröffentlichung. Man habe traditionell immer die Bedeutung des Kartellrechtes betont und sich an geltende Regeln gehalten. Nun habe man ein “Corporate Compliance Committee” (in etwa: Regelbefolgungsausschuss) gegründet, dass sich firmenintern gegen die neuerliche Beteiligung Yokohamas an irgendwelchen Preisabsprachen einsetzen soll.

EU-Behörden urteilen im Kartellverfahren zu Marineschläuchen

Die Kartellkommission der Europäischen Union hat Strafen in Höhe von insgesamt 131.510.000 Euro gegen fünf Unternehmen wegen Preisabsprachen bei Marineschläuchen bekannt gegeben: Bridgestone soll 58,5 Millionen Euro zahlen, Parker ITR (Italien) 25.

610.000 Euro, gegen eine französische Tochtergesellschaft von Trelleborg wurden 24,5 Millionen Euro verhängt, gegen Dunlop Oil and Marine (eine britische Tochtergesellschaft von ContiTech) 18 Millionen Euro, gegen Italiens Manuli 4,9 Millionen Euro. Ein weiteres Kartellmitglied – Yokohama – entging einer Geldbuße, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Existenz des Kartells gegenüber der EU-Kommission aufgedeckt hatte.

Weiterer Schuldspruch gegen Schlauchkartell vor US-Gericht

Ein US-Bezirksgericht in Houston (Texas/USA) hat einen ehemaligen Bridgestone-Manager im so genannten “Schauchkartell” zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist damit der neunte Angeklagte, der in den USA wegen illegaler Preisabsprachen bei marinen Schläuchen verurteilt wurde. Der ehemalige Bridgestone-Manager wurde gleichzeitig zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.

000 US-Dollar verurteilt. Der Angeklagte hatte auf “schuldig” plädiert..

Kautschukkartell tagt

Die Besetzung des Flughafens Bangkok hat verhindert, dass sich die drei im IRCo (International Rubber Consortium) organisierten größten Anbieternationen von Naturkautschuk Thailand, Malaysia und Indonesien zu einer Diskussionsrunde um die Preisgestaltung zusammensetzen konnten. Das vor einigen Tagen ausgefallene Treffen soll am Donnerstag in Bogor (Indonesien) nachgeholt werden. Eine am 17.

Kartell: US-Gericht verurteilt Dunlop Oil & Marine zu Geldstrafe

Im Verfahren gegen das so genannte Schlauchkartell hat sich die Dunlop Oil & Marine Ltd. – eine Tochtergesellschaft der ContiTech – vor dem US District Court in Fort Lauderdale (Florida/USA) schuldig bekannt und zugestimmt, 4,54 Millionen Dollar Strafe zu zahlen. Dunlop hat darüber hinaus zugesagt, vollauf mit den Behörden kooperieren zu wollen.

Schaeffler Gruppe treibt Kartellfreigabeprozess voran

Nach erneuten Gesprächen mit der EU-Kommission geht die Schaeffler Gruppe davon aus, dass der finale Entwurf einer Anmeldung (Form CO) in der nächsten Woche eingereicht werden kann. Die Schaeffler Gruppe hatte den ersten Entwurf einer Anmeldung am 22. August 2008 an die EU-Kommission übermittelt.

Auf Basis der mit der Continental AG geschlossenen Investorenvereinbarung forderte die EU-Kommission, dass die Anmeldung überarbeitet und alle Informationen betreffend Continental AG nicht mehr auf der Basis von Schaeffler-Schätzungen, sondern auf der Basis der tatsächlichen Zahlen der Continental AG erfolgen sollten. Außerdem bat die EU-Kommission darum, weltweit mögliche Beziehungen von Produkten in benachbarten Märkten detailliert aufzuzeigen und mit Zahlen zu unterlegen. Da diese Informationen bei Continental AG nicht zentral vorhanden sind, sei die Zusammenstellung dieser Informationen zeitaufwändig, teilt das Unternehmen aus Herzogenaurach mit.

Zu hohe Reifenpreise durch „Paraffinmafia“?

Laut der Wiener Zeitung hat die EU-Kommission am 1. Oktober ein Bußgeld in Höhe von 676 Millionen Euro gegen ein Wachskartell verhängt, das durch illegale Absprachen die Preise für Paraffinwachs von 1992 bis 2005 künstlich hochgehalten haben soll. Dadurch hätten die Verbraucher über 13 Jahre lang beispielsweise für Reifen, Kerzen oder Kaugummi, bei deren Produktion dieses Material zum Einsatz kommt, mehr als eigentlich nötig bezahlt, heißt es.

Dabei wird allerdings nicht beziffert, in welchem Umfang das Verhalten der selbst ernannten „Paraffinmafia“, zu der unter anderem die Firmen Shell, ExxonMobil sowie der deutsche Energiekonzern RWE gehört haben sollen, den Preis für Reifen beeinflusst hat. Die höchste Einzelstrafe muss demnach das deutsch-südafrikanische Unternehmen Sasol (318,2 Millionen Euro) bezahlen, das RWE-Bußgeld wird mit 37,4 Millionen Euro beziffert. Mit Hansen & Rosenthal sowie Tudapetrol seien im Übrigen noch zwei weitere deutsche Unternehmen belangt worden, während Shell straffrei ausging – denn der Konzern hat dem Blatt zufolge das Kartell in Brüssel anzeigt.