Wie das Handelblatt unter Berufung auf Informationen der Zeitung Libération berichtet, hat ein französisches Gericht die Entlassung von knapp 700 Mitarbeitern der Continental AG im Zuge der Schließung von deren Werk Clairoix (Frankreich) als „unrechtmäßig“ bezeichnet. Bemängelt hat das Arbeitsgericht demnach außerdem „unzureichende Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Mitarbeiter“ durch das Unternehmen, das als Folge all dessen zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden ist. Im Raume stehen demnach angeblich zwischen 30.
000 und 90.000 Euro für jeden der rund 700 „unrechtmäßig“ Entlassenen. „Continental hatte kein echtes wirtschaftliches Motiv für die Entlassungen“, wird Carlos Moreira von der Gewerkschaft CGT in diesem Zusammenhang zitiert.
Der Reifenhersteller selbst hatte die Clairoix-Schließung, von der insgesamt gut 1.100 Mitarbeiter betroffen waren, damals mit Überkapazitäten wegen eines rapiden Markteinbruchs im Reifengeschäft der Jahre 2008/2009 begründet. Die Argumente des Konzerns seien in dem Verfahren nicht ausreichend gewürdigt worden, sagt das Unternehmen, das den Gerichtsentscheid laut seiner Rechtsvertretung für „absolut unverständlich“ hält und dem Zeitungsbericht zufolge nun zunächst die Möglichkeiten eines Berufungsverfahrens prüfen will.
Das Landgericht Karlsruhe musste unlängst einen Fall entscheiden, bei dem ein Autofahrer den durch einen Reifenplatzer nach Überfahren eines auf der Straße liegenden Fremdkörpers entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben wollte. Der Reifen seines Mercedes war ihm während einer Autobahnfahrt geplatzt und hatte dadurch Karosserieteile beschädigt. Der Versicherer argumentierte, das Ganze sei kein Unfall-, sondern ein nicht durch die Vollkasko abgedeckter Betriebsschaden – und lehnte eine Regulierung der sich auf mehr als 6.
300 Euro belaufenden Reparaturkosten ab. Dieser Sicht der Dinge folgten die Richter nicht (Aktenzeichen: 9 O 95/12). Bei der Entscheidung hat offenbar die Größe des ursächlichen Objekts (Schraube, Bolzen o.
Ä. mit Kopf) eine Rolle gespielt. Denn der Versicherer hatte sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 20 U 255/88) berufen, wonach es zum normalen Betriebsrisiko eines Kraftfahrzeugs gehöre, dass auf der Fahrbahn liegende kleine Gegenstände Reifen so schädigen können, dass sie die Luft verlieren.
„Ein solcher Fall ist hier jedenfalls nicht gegeben“, so die Karlsruher. Zumal sie auch nicht zu erkennen vermochten, wie der Mercedes-Fahrer das Einfahren des Gegenstandes hätte vermeiden können. Detail am Rande: Das im Fahrzeug eingebaute Reifendruckkontrollsystem – ob direkt oder indirekt, wird nicht erwähnt – soll keinen Druckverlust gemeldet haben.
Pirelli Tyres Ltd., die britische Tochtergesellschaft des italienischen Reifenherstellers, ist zu einer Strafe in Höhe von 24.330 Britischen Pfund verurteilt worden.
Anfang Januar 2012 hatte sich ein 57-jähriger Arbeiter in der Fabrik in Carlisle bei Wartungsarbeiten an einer Maschine den Arm gebrochen. Auf Antrag des Health and Safety Executives (HSE) befand das Gericht nun, dass die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor entsprechenden Unfällen damals nicht ausreichend gewesen seien. Pirelli hat die Strafe akzeptiert.
Wie jedes Mal, wenn in der Saisonspitze im Herbst und im Frühjahr die Belastung im Reifenhandel immens ist, so werden auch in der jetzt bald beginnenden Umrüstzeit wieder Fehler am Verkaufstresen und in der Werkstatt passieren. Gibt es dann Streit zwischen den Vertragspartnern, muss es nicht automatisch auch zu einem Rechtsstreit kommen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk erinnert nun noch einmal an seine Schiedsstelle, die beim Erreichen einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung durchaus weiterhelfen kann.
Voraussetzung ist: Das Gespräch zwischen Kunden und Reifenhandel bringt kein zufriedenstellendes Ergebnis und der betroffene Reifenhändler ist BRV-Mitglied. Die Schiedskommission besteht aus fünf sachverständigen Mitgliedern, ist neutral, „gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 17 Schiedsverfahren durchgeführt worden, von denen 15 bereits im Vorverfahren beigelegt werden konnten; zweimal fällte die Kommission einen Schiedsspruch.
Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos. Reklamationen bei Neureifen fallen allerdings nicht unter das Tätigkeitsgebiet der Schiedsstelle, diese sind auf Herstellerebene zu klären. Erster Ansprechpartner für den Kunden ist aber auch hier die Reifenwerkstatt.
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2013-08-21 11:19:002013-08-21 11:19:00BRV-Schiedsstelle hilft, „Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“
Jahre ist es her, dass die Bild-Zeitung zusammen mit Kooperationspartnern spezielle Aktionen veranstalte, bei denen die Vorsilbe “Volks” eine Rolle spielte. Unter anderem ging es dabei abgesehen von Produkten und Dienstleistungen aus anderen Branchen (Farben, DSL/Kommunikation etc.) in Zusammenarbeit mit der Werkstattkette ATU beispielsweise auch um “Volksinspektionen” oder einen sogenannten “Volksreifen”.
Ob Aktionen unter diesem Motto zumindest mit Blick auf Reifen bzw. allgemein Waren/Dienstleistungen, die irgendwie in Verbindung mit Kraftfahrzeugen stehen, rechtens waren/sind, beschäftigt die Gerichte. Denn Volkswagen hatte dagegen geklagt, weil das Unternehmen seine Markenrechte verletzt sieht.
Zunächst wurden Bild bzw. ATU zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz verurteilt, doch in der nächsten Instanz die Klage dann abgewiesen. Deswegen hatte nun der Bundesgerichtshof zu befinden: Er hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen.
00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2013-04-12 14:33:002016-02-08 19:21:22“Volksreifen” wird’s wohl nicht mehr geben
Die Bridgestone Corporation hat nach eigenen Angaben einen Rechtsstreit gegen den chinesischen Reifenhersteller Guangzhou Bolex Tyre Ltd. gewonnen. Letzterem wurde zur Last gelegt, gegen das Markenrecht verstoßen zu haben, weil das Logo der von ihm unter dem Namen Gemstone angebotenen Reifen dem von Bridgestone doch recht ähnlich sieht.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 19 U 151/11) muss ein Autoverleiher bei Aushändigung eines Mietwagens seine Kunden nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist. Laut dem Versicherer ARAG liegt dieser Entscheidung ein Fall zugrunde, bei dem der Mieter eines Fahrzeugs von seinem gewerblichen Vermieter in Anspruch genommen worden war, weil er das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben hatte.
Den Schaden wollte er aber nicht bezahlen mit der Begründung, dieser sei nur dadurch zustande gekommen, weil das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war. “Hinsichtlich der Reifen war jedoch entscheidend, dass kalendarisch noch kein Winter war – daher bestand keine ausdrückliche Hinweispflicht”, erklärt die ARAG-Versicherung zum Hintergrund dieses Falles. Zudem habe der Fahrer die Pflicht, selber auf die richtige Bereifung zu achten.
“Dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war, ergab sich auch aus dem Vertragstext. Der Mieter haftete daher für die bei Rückgabe des Fahrzeugs vorhandenen Schäden”, heißt es weiter. cm
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2012-11-08 15:03:002012-11-08 15:03:00Autoverleiher muss nicht in jedem Fall auf Sommerreifen hinweisen
Das Amtsgericht München hat jüngst ein Urteil gefällt, bei dem es um die Lieferung mangelhafter Reifen bzw. eine sogenannte “Schlechtlieferung” ging. In einem solchen Falle stehe dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu, anstatt dass er seinem Kunden gleich den Kaufpreis erstatten müsste, wurde geurteilt (Az.
222 C 7196/11). Konkret ging es in dem Fall um den Erwerb zweier gebrauchter Sommerreifen zum Preis von 960 Euro für einen Porsche 911. Als der Kunde nach dem Abholen der Reifen zuhause bemerkte, dass einer von ihnen aufgrund einer im Reifen steckenden Schraube eine Beschädigung des inneren Profilblocks aufwies, sandte er sie zurück an den Verkäufer und bat um Rücküberweisung des Kaufpreises.
Der Verkäufer bot daraufhin den Austausch des beschädigten Reifens an, was die Gegenseite mit der Begründung ablehnte, das Fahrzeug sei mittlerweile verkauft. Außerdem vertrat der Käufer die Ansicht, dass es unzulässig sei, zwei gebrauchte Reifen unterschiedlicher Herkunft zu benutzen. Selbst als der Verkäufer daraufhin anbot, zwei zusammengehörende gebrauchte Reifen zu liefern, bestand der Kunde weiter auf Rückzahlung des Kaufpreises und erhob Klage vor dem Amtsgericht München.
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. “Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache – im vorliegenden Fall Sommerreifen – setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts”, heißt es zur Begründung.
Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe nicht, da der Kunde seinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht wirksam erklärt habe. Voraussetzung für einen Rücktritt sei, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setze. cm
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2012-11-05 13:08:002012-11-05 13:08:00(Reifen-)Verkäufer muss bei „Schlechtlieferung“ nachbessern können
US-Bundespolizisten haben den Stand des chinesischen Reifenherstellers Shandong Linglong auf der SEMA-Show sowie alle Wertgegenstände darauf beschlagnahmt. Wie die US-Fachzeitschrift “Tire Business” dazu schreibt, stehe der Behördeneinsatz in Zusammenhang mit einem Urteil, das ein US-Bezirksgericht im Juli 2010 gefällt hatte und das in diesem Sommer bestätigt wurde. Bei dem ursprünglichen Verfahren ging es um eine Klage von Jordan Fishman, CEO von Tire Engineering and Distribution in Florida (USA), gegen den chinesischen Reifenhersteller Shandong Linglong und den Händler Al-Dobowi Tyres Co.
LLC. Fishman hatte die beiden Unternehmen beschuldigt, sich mit einem seiner ehemaligen Mitarbeiter zusammengetan zu haben, um von Tire Engineering and Distribution entwickelte Designs für Untertage-Minenreifen zu stehlen..
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2017/10/Reifenpresse-Logo.svgAndrea Löck2012-11-01 17:05:002012-11-01 17:05:00US-Behörden setzen Forderungen gegen Linglong und Al Dobowi durch
Bridgestone Americas könnte sich bald schon auf der Anklagebank wiederfinden. Einer Klage von Sony Computer Entertainment America zufolge habe die US-Tochter des japanischen Reifenherstellers eine Figur aus nordamerikanischen Play-Station-Werbefilmen in eigenen Produktionen auftreten lassen. Dies missachte Sonys geistiges Eigentum und schade dem Elektronikkonzern, der für die Erschaffung der Figur “Kevin Butler” – gespielt von einem bekannten Schauspieler – viel Geld investiert habe.