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Die 08/15-Lüge: April, April

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Wer den gestern online und zudem als „eilige Sondermeldung“ von uns verbreiteten Text zu dem angeblich aktuellen Gerichtsurteil in Sachen Ganzjahresreifen bis zum Aktenzeichen „08/15-LüGe“ gelesen hat, dem dürfte mit Blick auf den Kalender aufgegangen sein, dass es sich dabei um den alljährlichen Aprilscherz der NEUE REIFENZEITUNG gehandelt hat. Doch wie immer ist an dem […]

Bridgestone setzt sich in China erfolgreich gegen Designkopierer zur Wehr

Ein chinesisches Gericht hat jetzt Jianxin Rubber (Fujian) Co. Ltd. and Beststone Rubber Industries Co. Ltd. zu Geldstrafen verurteilt, da diese augenscheinlich Laufstreifen für die Kaltrunderneuerung gefertigt hatten, deren Laufflächendesigns denen von Bridgestone zu sehr ähnelten. Damit wurde noch einmal ein früheres Urteil bestätigt, das der japanische Reifenkonzern bereits 2011 gegenüber den beiden chinesischen Herstellern […]

TecAlliance wehrt sich erfolgreich gegen Datenklau

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TecDoc tb

In einem vor dem Landgericht Köln geführten Klageverfahren hat die TecAlliance GmbH, führender europäischer Dienstleister für automobile Informationssysteme und -software im internationalen Ersatzteilmarkt, einen „wichtigen Sieg im Sinne des Urheberrechts“ errungen. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln bestätigt: „Die TecDoc-Datenbank darf als urheber- und leistungsschutzrechtlich geschütztes Werk nicht ohne entsprechende Lizenz kopiert und genutzt werden“, […]

Gericht spricht vermeintlichen Reifendieb frei – Hörensagen

Das Wolfratshauser Schöffengericht musste sich jetzt mit einem Reifendiebstahl in besonders schwerem Fall befassen. In einem extern verwalteten Lager im Ortsteil Waldram hatte ein regional ansässiges Autohaus seine Kundenräder eingelagert – 1.200 Sätze an der Zahl. Wie kurz vor Weihnachten 2012 anlässlich einer Bestandsaufnahme nach ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bekannt wurde, fehlten dort inzwischen Räder […]

Urteil: Warnhinweis zum Nachziehen darf nicht nur auf der Rechnung sein

Radmuttern nachziehen tb

Einen aktuellen Urteil des Landgerichts Heidelberg zufolge (LG Heidelberg, Az. 1, S. 9/10) muss die Werkstatt, die am Fahrzeug ihres Kunden die Räder abgenommen und wieder montiert hat, deutlich darauf hinweisen, dass nach 50 bis 100 Kilometern die Radmuttern nachzuziehen sind. Ein einfacher Hinweis auf der Rechnung reiche nicht aus, befand das Gericht. „Radschrauben an Autos können sich nach der Montage durchaus wieder lockern – deshalb ist es empfehlenswert, sie nach 50 bis 100 Kilometern Fahrtstrecke noch einmal festzuziehen“, heißt es dazu in einem Kommentar der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Autowerkstätten haben in dieser Hinsicht eine Aufklärungspflicht gegenüber ihren Kunden. Oft wird dieser lediglich durch einen entsprechenden Hinweis auf der Werkstattrechnung genügt – den in der Praxis wohl die wenigsten Kunden lesen oder gar befolgen.“

Entlassung französischer Conti-Mitarbeiter war „unrechtmäßig“

Wie das Handelblatt unter Berufung auf Informationen der Zeitung Libération berichtet, hat ein französisches Gericht die Entlassung von knapp 700 Mitarbeitern der Continental AG im Zuge der Schließung von deren Werk Clairoix (Frankreich) als „unrechtmäßig“ bezeichnet. Bemängelt hat das Arbeitsgericht demnach außerdem „unzureichende Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Mitarbeiter“ durch das Unternehmen, das als Folge all dessen zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden ist. Im Raume stehen demnach angeblich zwischen 30.

000 und 90.000 Euro für jeden der rund 700 „unrechtmäßig“ Entlassenen. „Continental hatte kein echtes wirtschaftliches Motiv für die Entlassungen“, wird Carlos Moreira von der Gewerkschaft CGT in diesem Zusammenhang zitiert.

Der Reifenhersteller selbst hatte die Clairoix-Schließung, von der insgesamt gut 1.100 Mitarbeiter betroffen waren, damals mit Überkapazitäten wegen eines rapiden Markteinbruchs im Reifengeschäft der Jahre 2008/2009 begründet. Die Argumente des Konzerns seien in dem Verfahren nicht ausreichend gewürdigt worden, sagt das Unternehmen, das den Gerichtsentscheid laut seiner Rechtsvertretung für „absolut unverständlich“ hält und dem Zeitungsbericht zufolge nun zunächst die Möglichkeiten eines Berufungsverfahrens prüfen will.

Gericht wertet Reifenplatzer nach Einfahrschaden als Kaskofall

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Das Landgericht Karlsruhe musste unlängst einen Fall entscheiden, bei dem ein Autofahrer den durch einen Reifenplatzer nach Überfahren eines auf der Straße liegenden Fremdkörpers entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben wollte. Der Reifen seines Mercedes war ihm während einer Autobahnfahrt geplatzt und hatte dadurch Karosserieteile beschädigt. Der Versicherer argumentierte, das Ganze sei kein Unfall-, sondern ein nicht durch die Vollkasko abgedeckter Betriebsschaden – und lehnte eine Regulierung der sich auf mehr als 6.

300 Euro belaufenden Reparaturkosten ab. Dieser Sicht der Dinge folgten die Richter nicht (Aktenzeichen: 9 O 95/12). Bei der Entscheidung hat offenbar die Größe des ursächlichen Objekts (Schraube, Bolzen o.

Ä. mit Kopf) eine Rolle gespielt. Denn der Versicherer hatte sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 20 U 255/88) berufen, wonach es zum normalen Betriebsrisiko eines Kraftfahrzeugs gehöre, dass auf der Fahrbahn liegende kleine Gegenstände Reifen so schädigen können, dass sie die Luft verlieren.

„Ein solcher Fall ist hier jedenfalls nicht gegeben“, so die Karlsruher. Zumal sie auch nicht zu erkennen vermochten, wie der Mercedes-Fahrer das Einfahren des Gegenstandes hätte vermeiden können. Detail am Rande: Das im Fahrzeug eingebaute Reifendruckkontrollsystem – ob direkt oder indirekt, wird nicht erwähnt – soll keinen Druckverlust gemeldet haben.

Gericht verhängt Strafe gegen Pirelli-Reifenfabrik in Carlisle

Pirelli Tyres Ltd., die britische Tochtergesellschaft des italienischen Reifenherstellers, ist zu einer Strafe in Höhe von 24.330 Britischen Pfund verurteilt worden.

Anfang Januar 2012 hatte sich ein 57-jähriger Arbeiter in der Fabrik in Carlisle bei Wartungsarbeiten an einer Maschine den Arm gebrochen. Auf Antrag des Health and Safety Executives (HSE) befand das Gericht nun, dass die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor entsprechenden Unfällen damals nicht ausreichend gewesen seien. Pirelli hat die Strafe akzeptiert.

BRV-Schiedsstelle hilft, „Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“

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Wie jedes Mal, wenn in der Saisonspitze im Herbst und im Frühjahr die Belastung im Reifenhandel immens ist, so werden auch in der jetzt bald beginnenden Umrüstzeit wieder Fehler am Verkaufstresen und in der Werkstatt passieren. Gibt es dann Streit zwischen den Vertragspartnern, muss es nicht automatisch auch zu einem Rechtsstreit kommen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk erinnert nun noch einmal an seine Schiedsstelle, die beim Erreichen einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung durchaus weiterhelfen kann.

Voraussetzung ist: Das Gespräch zwischen Kunden und Reifenhandel bringt kein zufriedenstellendes Ergebnis und der betroffene Reifenhändler ist BRV-Mitglied. Die Schiedskommission besteht aus fünf sachverständigen Mitgliedern, ist neutral, „gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 17 Schiedsverfahren durchgeführt worden, von denen 15 bereits im Vorverfahren beigelegt werden konnten; zweimal fällte die Kommission einen Schiedsspruch.

Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos. Reklamationen bei Neureifen fallen allerdings nicht unter das Tätigkeitsgebiet der Schiedsstelle, diese sind auf Herstellerebene zu klären. Erster Ansprechpartner für den Kunden ist aber auch hier die Reifenwerkstatt.

“Volksreifen” wird’s wohl nicht mehr geben

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Jahre ist es her, dass die Bild-Zeitung zusammen mit Kooperationspartnern spezielle Aktionen veranstalte, bei denen die Vorsilbe “Volks” eine Rolle spielte. Unter anderem ging es dabei abgesehen von Produkten und Dienstleistungen aus anderen Branchen (Farben, DSL/Kommunikation etc.) in Zusammenarbeit mit der Werkstattkette ATU beispielsweise auch um “Volksinspektionen” oder einen sogenannten “Volksreifen”.

Ob Aktionen unter diesem Motto zumindest mit Blick auf Reifen bzw. allgemein Waren/Dienstleistungen, die irgendwie in Verbindung mit Kraftfahrzeugen stehen, rechtens waren/sind, beschäftigt die Gerichte. Denn Volkswagen hatte dagegen geklagt, weil das Unternehmen seine Markenrechte verletzt sieht.

Zunächst wurden Bild bzw. ATU zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz verurteilt, doch in der nächsten Instanz die Klage dann abgewiesen. Deswegen hatte nun der Bundesgerichtshof zu befinden: Er hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen.