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Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Einige Betreiber von Onlinereifenshops dürften in jüngerer Vergangenheit einen handfesten Grund zum Ärgern über Spam-Mail gehabt haben – zumindest über eine ganz spezielle, welche die Mailadresse newsletter@premiumreifen.de als Absender ausweist: Deren Inhalt präsentiert einen „Test“ von Reifenonlineshops der „Redaktion Auto-Test-Technik“, welche die Site www.markenreifen.

com mit einer Gesamtbewertung von 106 Punkten zum Sieger des Vergleiches von insgesamt sechs Shops kürt und die kaum einer der mitgetesteten Websites auch nur die Hälfte dieser Punktzahl zuspricht. Ärgerlich für die Wettbewerber ist vor allem, dass es sich bei dem „Test“ aus der Feder des als Autor genannten „Max Schanzer“ aller Wahrscheinlichkeit nach nur um ein Fantasieprodukt der Inhaber bzw. Betreiber der Domains markenreifen.

com, premiumreifen.de, autothek-hdl.de, autothek.

Thema Reifenalter: ADAC plant Musterprozess

Dass – sachgerechte Lagerung vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre alte Reifen laut einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Az.: 82 C 460/02) als Neureifen verkauft werden dürfen, empfindet der Automobilklub ADAC als „Skandal“. Zum einen besitze ein fünf Jahre alter Reifen aufgrund chemischer Veränderung nicht mehr zu 100 Prozent die Eigenschaften eines neuen Pneus.

Zum anderen entstünden dem Verbraucher gravierende Nachteile: Da ein Reifen spätestens im Alter von acht bis zehn Jahren ersetzt werden solle, verringere sich die Nutzungszeit eines solchen „Neureifens“ auf drei bis fünf Jahre. Darüber hinaus – wird in einem Beitrag in der September-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „ADAC motorwelt“ weiter argumentiert – dürften bei einigen Anhängern die Reifen sogar nur sechs Jahre alt sein. Zudem sei so ein Pneu weit vom aktuellen Stand der Technik entfernt.

Michelin scheitert vor EU-Gericht

Der Europäische Gerichtshof hat gestern eine Entscheidung der Kommission von 2001 bestätigt, Michelin mit einer Strafe von 19,76 Millionen Euro zu belegen. Das Gericht Erster Instanz teilte folglich die Einschätzung der Brüsseler Wettbewerbshüter, die dem Reifenhersteller für Anfang der neunziger Jahre im französischen Lkw- und Busreifen-Markt Praktiken vorgeworfen hatten, die „unfair für den Handel“ gewesen sein sollen. Das Gericht schreibt in einer Presseerklärung: „Ein Unternehmen in einer dominierenden Position, das ein System von Treuerabatten und -boni für seine Händler betreibt, verstärkt seine Position auf Kosten anderer Hersteller und unterbindet damit einen normalen Wettbewerb.

Defekte Schläuche: Goodyear soll wieder Schadenersatz zahlen

Ein Gericht in Denver, Colorado, hat die Goodyear Tire & Rubber Co. wegen mangelhafter Heizschläuche zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von vier Millionen US-Dollar verurteilt. Die Jury des Gerichts sah es als erwiesen an, dass Goodyear wie auch der – mittlerweile bankrotte – Heizungshersteller Chiles Power Supply, Inc.

, der die besagten Schläuche vom Typ „Entran II“ in der Zeit von 1989 bis 1993 in seinen Heizungsanlagen verarbeitete, zu gleichen Teilen an den entstandenen Schäden verantwortlich sind. Vor dem Gericht in Denver hatten 34 Hausbesitzer geklagt, deren Heizungen nach einer gewissen Zeit anfingen zu lecken, was zu herunterfallenden Deckenverkleidungen und anderen Wasserschäden geführt hatte. In anderen Städten der USA und Kanadas hatten Gerichte Goodyear bereits in der Vergangenheit zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt.