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Urteil rund um Ersatz nach Reifenpanne im dienstlichen Einsatz

Wenn ein Beamter für Dienstreisen mit Erlaubnis seines Arbeitgebers seinen privaten Pkw nutzt und nach einer dabei erlittenen Reifenpanne einen defekten Reifen ersetzen muss, so muss der Dienstherr die Kosten dafür tragen, nicht aber die für einen weiteren Reifen, selbst wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich gewesen sein sollte. Darauf weist die Anwalt.de Services AG auf ihren Webseiten unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (Aktenzeichen 12 K 2532/08) hin.

Geklagt haben soll in dem zugrunde liegenden Fall ein städtischer Beamter, dem seine Werkstatt nach einer Reifenpanne bei einem dienstlichen Einsatz wegen der unterschiedlichen Profiltiefen aus Sicherheitsgründen dazu geraten hatte, beide Reifen der betroffenen Achse zu erneuern. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass der Arbeitgeber – anders als vom Kläger gefordert – nicht die Kosten beider, sondern nur die für den schadhaften ersetzen müsse. “Dabei gingen die Richter der Frage, ob ein Wechsel beider Hinterreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich war, erst gar nicht nach”, ist auf den Webseiten weiter zu lesen.

Die Richter argumentierten demnach, dass der Anspruch auf Ersatz auch des zweiten Reifens bereits aus Rechtsgründen nicht bestanden habe, wobei in diesem Zusammenhang auf das Landesbeamtengesetz verwiesen wurde. Dies besagt offensichtlich, dass zwar Gegenstände, die im Dienst mitgeführt werden und in Ausübung des Dienstes beschädigt oder zerstört werden bzw. abhandenkommen, ersetzt werden müssen.

Allerdings gelte dies nur für unmittelbare Schäden, und der andere Reifen sei schließlich im Dienst nicht beschädigt worden. Auch aufgrund seiner Fürsorgepflicht sei der Dienstherr nicht verpflichtet, die Erneuerung des zweiten Reifens zu bezahlen, heißt es weiter..

BRV: ATU erkennt Einstweilige Verfügung an

Im Streit zwischen dem BRV und ATU um eine vermeintlich “unzulässige” bzw. “irreführende” Werbung der Werkstattkette hat diese nun eine Abschlusserklärung abgegeben. Darin erklärt die Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co.

KG, sie erkenne “die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 12.11.2009 (…) als endgültige Regelung des Streitfalls an.

” ATU wolle außerdem auf Rechtsbehelfe verzichten. Weitergehende Aussagen zum Streitfall machte das Unternehmen in seiner Erklärung nicht. Anfang November hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk die Werkstattkette ATU abgemahnt, da diese, so der BRV damals, in einem Prospekt Reifenfabrikate und -dimensionen beworben hatte, die gar nicht vorrätig waren.

“Entsprechend der ATU-Werbung hätten alle beworbenen Dimensionen komplett über den Zeitraum mindestens vom 28. Oktober bis zum 14. November 2009 vorrätig sein müssen”, erklärte der BRV seine Abmahnung.

Darüber hinaus hat der Bonner Verband eine Einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Köln dann am 12. November auch erließ – drei Tage, bevor die beworbene ATU-Aktion auslaufen sollte..

Gericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen ATU

Die vom BRV beantragte Einstweilige Verfügung, nach der es ATU verboten werden soll, bestimmte Reifen der Marken Goodyear und Continental zu bewerben, obwohl diese bei ATU nicht verfügbar sind, ist von der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Köln erlassen worden und muss nun dem Antragsgegner ATU zugestellt werden. Für den Wettbewerb ist dies im vorliegenden Fall aber ohne Bedeutung, weil die Aktion ohnehin am 15. November auslaufen soll.

Ob Antragsteller oder Antragsgegner es nun dabei bewenden lassen oder sich ein Hauptsacheverfahren anchließt, wird abzuwarten sein. Immerhin wäre auch denkbar, dass sich die Parteien zusammensetzen und grundlegend austauschen. Wettbewerb wird in aller Regel durch Marketing entschieden bzw.

beeinflusst. An die Entfaltungs- und Gestaltungskraft gerichtlicher Auseinandersetzungen sind eher bescheidene Erwartungen zu knüpfen..

Abgefahrene Reifen kosten nicht automatisch Vollkaskoschutz

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Abgefahrene Reifen kosten bei einem Unfall nicht zwangsläufig den Schutz der Vollkaskoversicherung. Das berichtet die Fachzeitschrift “OLG-Report” unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, so die Westfälischen Nachrichten. Maßgebend sei nach dem Richterspruch vielmehr, ob die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren (Az.

: 10 U 253/08). Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Klage eines Autobesitzers gegen seine Vollkaskoversicherung statt. Der Wagen des Mannes war wegen einer etwa 25 Zentimeter tiefen Pfütze auf der Straße ins Schleudern gekommen.

Die Versicherung weigerte sich allerdings, für den am Fahrzeug entstandenen Schaden aufzukommen. Denn Untersuchungen hatten ergeben, dass das Reifenprofil abgefahren war. Das OLG wertete die Weigerung der Versicherung dennoch als rechtswidrig.

US-Gericht verurteilt Michelin zur Zahlung von zwölf Millionen Dollar

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Ein Gericht in Texas (USA) hat Michelin dazu verurteilt, rund zwölf Millionen US-Dollar für einen Unfall zu zahlen, bei dem 2006 sechs Personen getötet worden waren. Das meldet jedenfalls Bloomberg. Das Fahrzeug sei mit Reifen der Michelin-Marke BFGoodrich bereift gewesen, und nach Überzeugung des Gerichts sollen die im Zusammenhang mit dem Unfall eine entscheidende Rolle gespielt habe.

Denn durch den Ausfall eines Reifens sei das Fahrzeug in den Gegenverkehr gelangt, wo es dann zu einer folgenschweren Kollision kam. “Der Reifen hatte einen Herstellungsfehler, und Michelin muss für den dadurch entstandenen Schaden zahlen”, gibt Bloomberg Aussagen des Anwalts der Klageseite wieder. .

Landgericht Hannover gibt Aktionärsklage gegen Conti statt

Medienberichten zufolge hat das Landgericht Hannover jetzt der Klage eines Aktionärs mit dem Ziel stattgegeben, die Rolle von Rolf Koerfer als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Continental AG zu klären. Nach Meinung des Gerichtes hat der Automobilzulieferer im Rahmen seiner Hauptversammlung im April dieses Jahres Fragen nach Koerfers Verbindungen zum Großaktionär Schaeffler nicht ausreichend beantwortet. Die Fragen zur Einhaltung des sogenannten Corporate-Governance-Kodex zur guten Unternehmensführung seien zulässig gewesen, und das Unternehmen müsse die Beantwortung nun nachholen, wird ein Gerichtssprecher zitiert.

Manager wegen Todesfällen in Hankook-Reifenwerken verurteilt

Ein Provinzgericht in Daejeon (Korea) hat mehrere Manager von Hankook Tire für schuldig befunden, eine Mitverantwortung für eine Serie von Todesfällen in den Reifenwerken des Unternehmens zu tragen. Einem entsprechenden Bericht der Korean Times zufolge wurde deshalb unter anderem ein Werksleiter zu einer Geld- sowie zugleich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt. Ein weiterer Manager wurde in ähnlichem Umfang bestraft.

Darüber hinaus seien jedoch noch zwei Mitarbeiter aus der Forschungsabteilung sowie drei Führungskräfte des Reifenherstellers und seiner Zulieferer mit Geldbußen belegt worden ebenso wie das Unternehmen Hankook Tire selbst demnach zehn Millionen Won (knapp 6.000 Euro) zahlen muss. Familienangehörige und Kollegen der Gestorbenen führen den Tod von sieben Hankook-Arbeitern im Zeitraum von Mai 2006 bis September 2007 durch Herzinfarkte und Krebs auf die Folgen der Verwendung toxischer Chemikalien in der Produktion zurück, während das Unternehmen diese Anschuldigungen stets zurückgewiesen hat.

Nach dem jüngsten Gerichtsentscheid hat Hankook Tire denn auch eine Stellungnahme zu den ergangenen Urteilen veröffentlicht. “Die Gesundheit und das Wohlergehen aller seiner Mitarbeiter hat für Hankook Priorität”, wird darin betont, dass man sich keiner Versäumnisse hinsichtlich der Erfüllung gesetzlicher Auflagen oder internationaler Standards in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz bewusst ist. Deswegen werde man die Urteilsbegründung des Provinzgerichtes in Daejeon im Detail prüfen und gegebenenfalls in Revision gehen.

Aus American Tire Corporation wird Colorado Tire Corporation

(Tire Review/Akron) Nach einer Klage der American Tire Distributors Inc. wegen zu großer Namensähnlichkeit und einer damit verbundenen Verwechslungsgefahr hatte ein US-Gericht im März dieses Jahres bereits entschieden, dass die American Tire Corporation ihre Firmenbezeichnung ändern muss. Deswegen hat der Reifenimporteur nunmehr die angemahnte Umfirmierung vorgenommen und nennt sich zukünftig Colorado Tire Corporation.

Mit der neuen Bezeichnung wird gleichzeitig auf die unter dem Markennamen Colorado angebotenen OTR-Reifen des Unternehmens verwiesen, dessen Website mit dem bisherigen Namen unter www.americantire.us vom Netz genommen wurde.

Ehemalige Bridgestone-Mitarbeiterin erhält Bewährung

Mit einer dreijährigen Bewährungsstrafe kommt eine Frau davon, die Bridgestone/Firestone in den USA im Laufe von zehn Jahren um 215.000 Dollar erleichtert hat. Die angeklagte ehemalige Mitarbeiterin aus der Buchhaltung des Reifenherstellers plädierte während des Verfahrens vor einem Gericht in Madison (Tennessee/USA) auf schuldig, so dass der Richter die mehrjährige Haftstrafe wegen Diebstahls und Betrugs zur Bewährung aussetzte.

Weiterer Schuldspruch gegen Schlauchkartell vor US-Gericht

Ein US-Bezirksgericht in Houston (Texas/USA) hat einen ehemaligen Bridgestone-Manager im so genannten “Schauchkartell” zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist damit der neunte Angeklagte, der in den USA wegen illegaler Preisabsprachen bei marinen Schläuchen verurteilt wurde. Der ehemalige Bridgestone-Manager wurde gleichzeitig zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.

000 US-Dollar verurteilt. Der Angeklagte hatte auf “schuldig” plädiert..