Beiträge

Gericht: Nfz-Winterreifen müssen nicht zwangläufig M+S-markiert sein

,

Wie die Omnibus Revue unter Berufung auf eine Mitteilung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) berichtet, ist das Amtsgericht Calw auf Basis eines DEKRA-Gutachtens zu dem Schluss gekommen, dass Nutzfahrzeugwinterreifen keiner speziellen Kennzeichnung bedürfen.

Zu dieser Entscheidung ist das Gericht offenbar im Zusammenhang mit einem Fall gelangt, bei dem ein WBO-Mitgliedsunternehmen gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte, nachdem Polizisten an der Vorderachse eines seiner im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge Reifen ohne M+S-Markierung entdeckt hatten, obwohl Paragraf 18 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr eine an die Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung sowie Winterreifen, Schneeketten etc. vorschreibt, wenn es “die Umstände angezeigt erscheinen lassen”. Das betroffene Busunternehmen braucht das verhängte Bußgeld nun aber augenscheinlich unabhängig von der jüngsten StVO-Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg nicht zu zahlen: Denn um zu seiner Entscheidung zu kommen, hat das Gericht der Omnibus Revue zufolge ein Gutachten bei der DEKRA angefordert.

“Gesetzliche Vorgaben, was ein ‚Winterreifen’ für Eigenschaften haben muss, existieren nicht. Somit sind für die Einstufung, ob ein Reifen als wintergeeignet anzusehen ist oder nicht, primär dessen Eigenschaften und die Einstufung vom Reifenhersteller als Grundlage anzusehen. Im Nutzfahrzeugbereich ist es durchaus üblich, dass die vom Reifenhersteller für mitteleuropäische Straßenverhältnisse als wintertauglich angesehene Bereifung nicht mit M+S-Kennzeichnungen versehen sind.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die Reifen deshalb im Winterhalbjahr in unseren Regionen nicht geeignet wären”, wird aus dem Gutachten zitiert. Als Anhaltspunkt für die Eignung von Nutzfahrzeugreifen im Winterhalbjahr habe DEKRA in diesem Zusammenhang darüber hinaus auf die “Positivliste der namhaften Reifenhersteller aus 2006” sowie die Empfehlungen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV) und des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) verwiesen, heißt es.

“Nicht auf Winterreifen verzichten”, rät TÜV Süd

,

Auch wenn das Oberlandesgericht Oldenburg die in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte sogenannte “situative Winterreifenpflicht” jüngst für verfassungswidrig erklärt hat, empfiehlt der TÜV Süd Automotive Autofahrern trotzdem, nicht auf die nun bald anstehende Umrüstung auf Winterreifen zu verzichten. Ungeachtet der Gesetzeslage böten Winterreifen ein klares Sicherheitsplus in der kalten Jahreszeit, wird argumentiert und dies mit der bei sinkenden Temperaturen zunehmenden Verhärtung der Gummimischungen von Sommerreifen und dem daraus resultierenden nachlassenden Grip der Reifen begründet. “Mit Sommerreifen kann sich der Bremsweg gerade auf schneeglatter Fahrbahn durchaus mehr als verdoppeln”, warnt Michael Staude vom TÜV Süd Automotive.

“Die Benutzung von Winterreifen bleibt ungeachtet der unklaren Gesetzeslage unbedingt empfehlenswert”, bekräftigt er und legt Verbrauchern nahe, sich beim Reifenkauf als “gute Richtschnur” am Schneeflockensymbol zu orientieren. Ganzjahresreifen empfiehlt der TÜV Süd “allenfalls für Flachlandverkehr und für schneeärmere Regionen ohne bedeutende Steigungen”. Auch wirtschaftlich sind Ganzjahresmodelle nach Einschätzung des Unternehmens nicht die beste Wahl, weil sie oftmals schneller verschleißen würden und einen höheren Rollwiderstand hätten als eine der Saison angepasste Wechselbereifung.

“Klarheit bei Winterreifenpflicht” vom ZDK gefordert

“Klare Verhältnisse bei der Winterreifenpflicht”, fordert Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Anlässlich der Eröffnung der Automechanika in Frankfurt sagte er, im Sinne der Verkehrssicherheit, aber auch für den Vertrauensschutz im Handel und bei den Autofahrern sei eine Präzisierung des Passus in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a), in dem lediglich von einer an die Wetterverhältnisse angepassten Fahrzeugausrüstung und in diesem Zusammenhang auch von einer geeigneten Bereifung die Rede ist, dringend geboten, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg dieser eher schwammigen Formulierung vor Kurzem bereits eine Abfuhr erteilt hatte. cm.

Entschädigung für entlassene französische Conti-Mitarbeiter

Medienberichten zufolge muss Continental 29 ehemaligen Beschäftigten des Standortes Rambouillet (Frankreich) eine Entschädigung zahlen, nachdem insgesamt 38 Mitarbeiter gegen die ihnen offenbar im Zuge eines Sparprogrammes ausgesprochene Kündigung im vergangenen Jahr geklagt hatten. Demnach ist das zuständige Arbeitsgericht zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen die Mitarbeiter entlassen habe, ohne dass “echte und ernsthafte Gründe” dafür vorgelegen hätten, wie es unter Berufung auf Aussagen der Klagevertretung heißt. Außerdem habe sich Continental nicht bemüht, die gegen den Wegfall ihres Arbeitsplatzes klagenden Beschäftigten innerhalb des Unternehmens weiterzubeschäftigen, wird ihr Anwalt darüber hinaus zitiert.

Den Geschassten stehe nun Schadenersatz in Höhe eines halben bis eines ganzen Jahresgehaltes zu. In neun Fällen soll das Gericht allerdings zugunsten des Reifenherstellers und sich damit gegen Entschädigungszahlungen entschieden haben, weil die infrage stehenden Mitarbeiter freiwillig gegangen seien. cm.

US-Gericht befindet Al Dobowi und Linglong schuldig – Spionage

,

Ein US-Bezirksgericht im Bundesstaat Verginia hat den Reifendistributeur Al Dobowi Tyre Co. LLC (Dubai) sowie den chinesischen Hersteller Shandong Linglong Rubber Co. Ltd.

(China) schuldig befunden, sich gemeinsam mit dem ehemaligen CEO eines US-amerikanischen Reifendesign- und Entwicklungsunternehmens namens Tire Engineering and Distribution LLC mit Sitz in Florida zum Diebstahl von Handelsgeheimnissen verschworen zu haben. Ex-CEO Sam Vance sowie Al Dobowi und Linglong sollen demnach 26 Millionen Dollar an das vermeintlich geschädigte Unternehmen zahlen, berichtet Tire Business aus den USA. Dem Bericht zufolge waren die drei beschuldigt, die Designs spezieller EM-Reifen für die Anwendung unter Tage bereits 2005 von Tire Engineering and Distribution entwendet zu haben, die dann vom chinesischen Hersteller produziert und vom Distributeur aus Dubai vermarktet werden sollten.

Urteil zur „situativen Winterreifenpflicht“ vom BRV kommentiert

,

Nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg den StVO-Passus rund um die an Witterung anzupassende Bereifung von Kraftfahrzeugen – meist auch als “situative Winterreifenpflicht” bezeichnet – für verfassungswidrig erklärt hat, meldet sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in der Angelegenheit zu Wort.

Aus Sicht der Branchenvertretung reiht sich dieses Urteil “in die lange Liste der Gerichtsentscheidungen ein, mittels derer handwerkliche Fehler des Gesetzgebers bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen korrigiert werden mussten”. Dass in der Urteilsbegründung Oldenburger unter anderem darauf eingegangen wird, dass die Verwendung des M+S-Symbols keinem Schutz bzw. keiner Prüfung und Kontrolle unterliegt, sodass selbst eine entsprechende Kennzeichnung keine gesicherte Aussage zur tatsächlichen Wintertauglichkeit zulässt, ist nach Meinung des BRV eindeutig als Vorwurf an die Reifenhersteller gerichtet.

Sie hätten es – heißt es in einer Mail an die Mitglieder des Verbandes – bis zur Stunde nicht vermocht, durch Initiativen gegenüber dem Gesetzgeber die Begriffe M+S bzw. Schneeflockensymbol einer jederzeit nachprüfbaren Grundlage zuzuführen. cm.

Flexsys-Niederlage in Patentrechtsstreit mit Kumho Petrochemical

Nachdem Flexsys America – Chemikalienlieferant für die Reifenindustrie – trotz bereits mehrerer Niederlagen in einem Rechtsstreit um Patentverletzungen unter anderem mit der koreanischen Kumho Petrochemical nicht locker lassen wollte, melden US-Medien nun, dass das Unternehmen offenbar eine weitere Schlappe einstecken musste. Mehr noch: Unter Berufung auf eine Verlautbarung von Kumho Petrochemical heißt es, der Vorwürfe seien nunmehr komplett ausgeräumt. Ein US-Gericht habe festgestellt, dass Kumho Petrochemical keinerlei Flexsys-Patente verletzt habe.

Gericht hält „situative Winterreifenpflicht“ für verfassungswidrig

,
M S

Am 9. Juli hat das Oberlandesgericht Oldenburg über die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers entscheiden, der Anfang 2009 nach Überfahren einer Eisfläche mit seinem sommerbereiften Fahrzeug einen Unfall verursacht hatte. Als Folge dessen war ihm vom Amtsgericht Oldenburg ein Bußgeld wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Tateinheit mit der Benutzung einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten und damit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungeeigneten Bereifung auferlegt worden, woraufhin er Widerspruch einlegte.

Das Amtsgericht hatte nämlich dahin gehend argumentiert, dass es an dem fraglichen Tag “kalt war und sich in der Mitte der Straße eine Eisfläche befand”, sodass vor diesem Hintergrund jedermann hätte klar sein müssen, dass man besser mit Winterreifen unterwegs ist. “Denn Winterreifen sind die für den Winter geeignete Bereifung”, so das Amtsgericht. Nach Meinung des Betroffenen hätte man entgegen dieser Auffassung anhand der konkreten Umstände über ein Sachverständigengutachten allerdings zunächst erst einmal ermitteln sollen, welche Bereifung tatsächlich die geeignete gewesen wäre, ob und gegebenenfalls welche Winterreifen den Unfall hätten verhindern können oder ob er nicht trotz Winterbereifung genauso passiert wäre.

Herausgekommen bei der ganzen Sache ist letztlich ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (Aktenzeichen 2 SsRs 220/09), der weitreichende Konsequenzen haben dürfte: Denn die Oldenburger halten den Bußgeldtatbestand rund um die im Paragrafen 2, Absatz 3a der StVO festgeschriebene an die Witterungsverhältnisse anzupassende Bereifung, die gemeinhin meist auch als “situative Winterreifenpflicht” bezeichnet wird, für verfassungswidrig und damit ungültig. christian.marx@reifenpresse.

US-Gericht verurteilt Goodyear nach Wohnmobilunfall

,

Ein Amtsgericht im US-Bundesstaat Florida hat die Goodyear Tire & Rubber Co. zur Zahlung von 5,6 Millionen US-Dollar an die Unfallopfer verurteilt, die mit einem Wohnmobil verunglückt waren, was die Anklagevertretung auf den Ausfall eines an dem Fahrzeug montierten Reifens des Herstellers zurückführt. Das berichtet jedenfalls das Onlineportal Automated Trader und gibt auch die weitere Argumentation der Klageseite wieder: Obwohl der infrage stehende Reifentyp ursprünglich für die Bereifung von Transportern entwickelt worden sei, eigne er sich nicht für Wohnmobile, heißt es.

Augenscheinlich konnte man das Gericht damit überzeugen, zumal es angeblich rund ein Dutzend ähnlich gelagerter Fälle mit Verletzten und Toten gegeben haben soll. Aufseiten des Unternehmens zeigt man sich dem Bericht zufolge “extrem enttäuscht” über das Urteil des Gerichtes, gegen das Goodyear in Berufung gehen will. Dem Reifenhersteller nach hat der Fahrer des fraglichen Wohnmobils diverse Sicherheitsmängel an dem Fahrzeug ignoriert, so sei bei der Untersuchung des vorderen linken Reifens beispielsweise festgestellt worden, dass dieser Durchstichverletzungen an zwei unterschiedlichen Stellen aufgewiesen habe.

Einstweilige Verfügung wegen kopiertem Rial-Rad

,
Rial Plagiat Reifenmesse

Der deutsche Felgenhersteller Rial geht gegen Plagiate vor und hat auf der Reifenmesse in Essen eine einstweilige Verfügung gegen den chinesischen Felgenhersteller Zhejiang Autom Aluminium Wheel Co. Ltd. erwirkt, der auf seinem Stand eine Kopie des Rial-Designs “Lugano” ausgestellt hatte.

Auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hin musste das asiatische Unternehmen das Exponat entfernen. “Wir legen als deutscher Hersteller von Leichtmetallfelgen sehr viel Wert auf eine innovative Entwicklung, optimale Designfindung und hohe technische Kompetenz unserer Produkte. Dies stellt neben der sehr hochwertigen und aufwendigen Produktion unserer Leichtmetallfelgen einen erheblichen Kostenaufwand dar.

Somit können wir es nicht zulassen, dass andere Hersteller, wie in diesem Fall aus Fernost, unser langjähriges Know-how nutzen und einfach kopierte Produkte mit fraglichem Qualitätsniveau in der EU einführen und vermarkten”, erklärt Harald Jacksties, Leiter Marketing und Motorsport der Uniwheels-Gruppe, zu der neben Rial noch die Marken ATS, Alutec und Anzio gehören. Rial stehe seit bereits über 30 Jahren gleichermaßen für Qualität sowie einen hohen Anspruch an Design und Entwicklung. “Aus diesem Grund sind alle Designs von Rial stets Geschmacksmuster geschützt”, so das Unternehmen, das zum Schutz aller Verbraucher weiterhin sämtliche Anbieter von “Lookalike-Produkten” entsprechend verfolgen will.