Wie Autohaus Online meldet, soll der Mörder des Stuttgarter Porsche-Tuners Uwe Gemballa gefasst und in einem Blitzverfahren bereits verurteilt worden sein. Der Tat für schuldig befunden vom obersten Gericht in Johannesburg wurde demnach der 28-jährige Thabiso Mpshe aus Pretoria, der nach seinem Geständnis nun offenbar eine 20-jährige Gefängnisstrafe vor sich hat. Dass die ganze Sache so ungewöhnlich schnell über die Bühne gegangen ist, sei vor allem damit begründet worden, dass andere Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Gemballa nicht gefährdet werden sollen, heißt es.
“Wir müssen andere Untersuchungen schützen, (…
) wir sind glücklich und zufrieden mit der Verhaftung, die wir gemacht haben”, werden in diesem Zusammenhang die Aussagen eines örtlichen Polizeisprechers gegenüber der Sunday Times wiedergegeben. In einem entsprechenden Bericht des Blattes wird darüber hinaus gemutmaßt, die südafrikanische Polizei habe mit dem Verurteilten eine Art Handel gemacht, um mithilfe seiner Aussagen “einem großen Fisch” festnehmen zu können. Die näheren Umstände von Gemballas Tod seien unterdessen weiter ungeklärt.
Laut einem Bericht auf den Webseiten der Bild-Zeitung will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch in diesem Jahr bzw. noch vor dem Wintereinbruch die Straßenverkehrsordnung ändern und darin eine “konkrete Winterreifenpflicht” verankern, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer erst die bisher so bezeichnete “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig erklärt hatte. “Wir müssen schnell handeln.
Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.
Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere”, wird Ramsauer von Bild zitiert. Die geplante nationale “Winterreifenpflicht” soll demnach solange gelten, bis eine europäische Regelung mit einheitlichen Kriterien für Winterbereifung in Kraft tritt, was frühestens für 2011 erwartet wird. Was Ramsauer da offenbar angekündigt hat, scheint aber noch viel heiße Luft zu sein bzw.
wirft zumindest eine ganze Menge Fragen auf. Denn wenn der Gesetzgeber die Verwendung von Winterreifen ganz “konkret” vorschreiben will, müsste er dann nicht erst einmal genau definieren, was einen solchen ausmacht bzw. woran ein bei Schnee und Matsch “ungeeigneter” Reifen zu erkennen sein soll? Reicht das M+S-Symbol, muss sich das vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.
V. (WdK) als Warenzeichen geschützte Schneeflockensymbol auf der Seitenwand finden oder welche sonstigen Kriterien muss ein Winterreifen letztlich sonst noch erfüllen, um sich so nennen zu dürfen? Das alles noch vor dem ersten Schneefall in Sack und Tüten bringen zu wollen, kann man vor diesem Hintergrund getrost als ambitioniert bezeichnen. cm.
00Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgChristian Marx2010-10-06 15:46:002023-05-16 11:19:13Von der „situativen“ zu einer „konkreten Winterreifenpflicht“ noch dieses Jahr?
Ein Gericht in Turin hat vier ehemalige Michelin-Manager aus Italien nun zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro verurteilt, heißt es dazu in einer ANSA-Meldung. Das Geld werde an Mitarbeiter der Reifenfertigung des französischen Herstellers in Turin bzw. deren Familien gehen.
Diese waren in der Produktion schädlichen Substanzen wie Asbest oder aromatischer Amine ausgesetzt, so ANSA weiter. Für die damit offenbar in Zusammenhang stehenden Erkrankungen der Mitarbeiten seien die Manager nun zur Verantwortung gezogen worden; sie zeigten sich kooperativ in dem Verfahren um die Ansprüche der Betroffenen. Das Verfahren wird im Januar fortgesetzt; sechs der betreffenden Michelin-Mitarbeiter seien verstorben, heißt es dort.
Auch werde die Inail – eine Art Berufsgenossenschaft in Italien – eine Zahlung über 650.000 Euro von den Angeklagten erhalten. ab.
Das ukrainische Versicherer PZU will offenbar gegen Goodyear klagen. Der Reifenhersteller hält mit 66 Prozent der Anteile die Mehrheit Debica, während PZU selbst ebenfalls mit einem kleinen Anteil an dem Unternehmen beteiligt ist. Da PZG den Verdacht hegt, die Minderheitsaktionäre könnten benachteiligt worden sein etwa weil Goodyear bei Debica anfallende Gewinne an ihnen vorbei geschleust bzw.
unberechtigterweise hat anderen Konzernteilen zugutekommen lassen, wurde der Reifenhersteller aufgefordert, entsprechende Unterlagen zwecks Prüfung des Sachverhaltes vorzulegen. Und dies sogar auf gerichtlichem Wege, weswegen Goodyear per Beschluss vom 14. Juli dazu verpflichtet worden war, die fraglichen Papiere bis zum 2.
August der Gegenseite zugänglich zu machen. Doch offensichtlich ist das bis dato nicht geschehen, sodass PZU nun anscheinend keine andere Möglichkeit sieht, als Klage gegen Goodyear einzureichen. “Bis jetzt haben wir uns noch sehr zurückgehalten, aber jetzt gehen uns die Optionen aus, und wir werden deshalb rechtliche Schritte einleiten”, soll Piotr Góralewski, Leiter des Asset-Managements bei dem Versicherer, gegenüber dem the Warsaw Business Journal angedroht haben.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, das die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig befunden hat, beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium nun offenbar, beim Thema Reifen auf Bußgelder und Strafpunkte verzichten zu wollen. Das berichtet jedenfalls die Pilot:Projekt GmbH (Hannover) unter Berufung auf Informationen von Mitgliedern des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses StVO/Ordnungswidrigkeiten, der am 23. September getagt haben soll.
Demnach ist zwar keine Änderung des Wortlautes in dem entsprechenden Paragrafen 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung angedacht, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf eine “geeignete Bereifung” verwiesen wird. Allerdings sei vorgesehen, gegen diese Verhaltensvorschrift zuwiderhandelnde Fahrzeugführer ab 2011 nicht mehr mit Bußgeldern bzw. einem Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister zu belegen.
“Damit dies möglich wird, muss der Bund den § 49 der StVO ändern. Dies soll im Rahmen der derzeit laufenden 46. Novellierung der StVO geschehen.
Sollte diese Novellierung noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden, würde sie frühestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten. Bis dahin aber gilt die ‚situative Winterreifenpflicht’ – mit Bußgeld und Strafpunkt für Reifensünder”, so die Hannoveraner. cm.
00Christian Marxhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgChristian Marx2010-09-28 11:37:002023-05-16 11:19:15“Situative Winterreifenpflicht” offenbar vor Aufhebung durch den Bund
Wie die Omnibus Revue unter Berufung auf eine Mitteilung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) berichtet, ist das Amtsgericht Calw auf Basis eines DEKRA-Gutachtens zu dem Schluss gekommen, dass Nutzfahrzeugwinterreifen keiner speziellen Kennzeichnung bedürfen.
Zu dieser Entscheidung ist das Gericht offenbar im Zusammenhang mit einem Fall gelangt, bei dem ein WBO-Mitgliedsunternehmen gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte, nachdem Polizisten an der Vorderachse eines seiner im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge Reifen ohne M+S-Markierung entdeckt hatten, obwohl Paragraf 18 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr eine an die Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung sowie Winterreifen, Schneeketten etc. vorschreibt, wenn es “die Umstände angezeigt erscheinen lassen”. Das betroffene Busunternehmen braucht das verhängte Bußgeld nun aber augenscheinlich unabhängig von der jüngsten StVO-Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg nicht zu zahlen: Denn um zu seiner Entscheidung zu kommen, hat das Gericht der Omnibus Revue zufolge ein Gutachten bei der DEKRA angefordert.
“Gesetzliche Vorgaben, was ein ‚Winterreifen’ für Eigenschaften haben muss, existieren nicht. Somit sind für die Einstufung, ob ein Reifen als wintergeeignet anzusehen ist oder nicht, primär dessen Eigenschaften und die Einstufung vom Reifenhersteller als Grundlage anzusehen. Im Nutzfahrzeugbereich ist es durchaus üblich, dass die vom Reifenhersteller für mitteleuropäische Straßenverhältnisse als wintertauglich angesehene Bereifung nicht mit M+S-Kennzeichnungen versehen sind.
Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die Reifen deshalb im Winterhalbjahr in unseren Regionen nicht geeignet wären”, wird aus dem Gutachten zitiert. Als Anhaltspunkt für die Eignung von Nutzfahrzeugreifen im Winterhalbjahr habe DEKRA in diesem Zusammenhang darüber hinaus auf die “Positivliste der namhaften Reifenhersteller aus 2006” sowie die Empfehlungen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
(BRV) und des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) verwiesen, heißt es.
Auch wenn das Oberlandesgericht Oldenburg die in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte sogenannte “situative Winterreifenpflicht” jüngst für verfassungswidrig erklärt hat, empfiehlt der TÜV Süd Automotive Autofahrern trotzdem, nicht auf die nun bald anstehende Umrüstung auf Winterreifen zu verzichten. Ungeachtet der Gesetzeslage böten Winterreifen ein klares Sicherheitsplus in der kalten Jahreszeit, wird argumentiert und dies mit der bei sinkenden Temperaturen zunehmenden Verhärtung der Gummimischungen von Sommerreifen und dem daraus resultierenden nachlassenden Grip der Reifen begründet. “Mit Sommerreifen kann sich der Bremsweg gerade auf schneeglatter Fahrbahn durchaus mehr als verdoppeln”, warnt Michael Staude vom TÜV Süd Automotive.
“Die Benutzung von Winterreifen bleibt ungeachtet der unklaren Gesetzeslage unbedingt empfehlenswert”, bekräftigt er und legt Verbrauchern nahe, sich beim Reifenkauf als “gute Richtschnur” am Schneeflockensymbol zu orientieren. Ganzjahresreifen empfiehlt der TÜV Süd “allenfalls für Flachlandverkehr und für schneeärmere Regionen ohne bedeutende Steigungen”. Auch wirtschaftlich sind Ganzjahresmodelle nach Einschätzung des Unternehmens nicht die beste Wahl, weil sie oftmals schneller verschleißen würden und einen höheren Rollwiderstand hätten als eine der Saison angepasste Wechselbereifung.
“Klare Verhältnisse bei der Winterreifenpflicht”, fordert Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Anlässlich der Eröffnung der Automechanika in Frankfurt sagte er, im Sinne der Verkehrssicherheit, aber auch für den Vertrauensschutz im Handel und bei den Autofahrern sei eine Präzisierung des Passus in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a), in dem lediglich von einer an die Wetterverhältnisse angepassten Fahrzeugausrüstung und in diesem Zusammenhang auch von einer geeigneten Bereifung die Rede ist, dringend geboten, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg dieser eher schwammigen Formulierung vor Kurzem bereits eine Abfuhr erteilt hatte. cm.
00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2010-09-14 13:27:002013-07-05 14:59:38“Klarheit bei Winterreifenpflicht” vom ZDK gefordert
Medienberichten zufolge muss Continental 29 ehemaligen Beschäftigten des Standortes Rambouillet (Frankreich) eine Entschädigung zahlen, nachdem insgesamt 38 Mitarbeiter gegen die ihnen offenbar im Zuge eines Sparprogrammes ausgesprochene Kündigung im vergangenen Jahr geklagt hatten. Demnach ist das zuständige Arbeitsgericht zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen die Mitarbeiter entlassen habe, ohne dass “echte und ernsthafte Gründe” dafür vorgelegen hätten, wie es unter Berufung auf Aussagen der Klagevertretung heißt. Außerdem habe sich Continental nicht bemüht, die gegen den Wegfall ihres Arbeitsplatzes klagenden Beschäftigten innerhalb des Unternehmens weiterzubeschäftigen, wird ihr Anwalt darüber hinaus zitiert.
Den Geschassten stehe nun Schadenersatz in Höhe eines halben bis eines ganzen Jahresgehaltes zu. In neun Fällen soll das Gericht allerdings zugunsten des Reifenherstellers und sich damit gegen Entschädigungszahlungen entschieden haben, weil die infrage stehenden Mitarbeiter freiwillig gegangen seien. cm.
Ein US-Bezirksgericht im Bundesstaat Verginia hat den Reifendistributeur Al Dobowi Tyre Co. LLC (Dubai) sowie den chinesischen Hersteller Shandong Linglong Rubber Co. Ltd.
(China) schuldig befunden, sich gemeinsam mit dem ehemaligen CEO eines US-amerikanischen Reifendesign- und Entwicklungsunternehmens namens Tire Engineering and Distribution LLC mit Sitz in Florida zum Diebstahl von Handelsgeheimnissen verschworen zu haben. Ex-CEO Sam Vance sowie Al Dobowi und Linglong sollen demnach 26 Millionen Dollar an das vermeintlich geschädigte Unternehmen zahlen, berichtet Tire Business aus den USA. Dem Bericht zufolge waren die drei beschuldigt, die Designs spezieller EM-Reifen für die Anwendung unter Tage bereits 2005 von Tire Engineering and Distribution entwendet zu haben, die dann vom chinesischen Hersteller produziert und vom Distributeur aus Dubai vermarktet werden sollten.
https://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svg00Andrea Löckhttps://reifenpresse.de/wp-content/uploads/2025/09/Reifenpresse-Logo-2025_NEU.svgAndrea Löck2010-07-19 16:22:002010-07-19 16:22:00US-Gericht befindet Al Dobowi und Linglong schuldig – Spionage