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Urteil im Berufungsverfahren wegen Nokian-Wertpapierdelikten ergangen

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Im Berufungsverfahren sind Nokians frühere Präsident/CEO Ari Lehtoranta und drei weitere Mitarbeiter des Reifenherstellers zu Geldstrafen und einer zu einer rund viermonatigen Freiheitsstraße auf Bewährung verurteilt worden, wobei all dies noch nicht rechtskräftig ist (Bild: Pexels/Deep Bhullar)

Das Berufungsgericht in Helsinki (Finnland) hat in einem sich auf Ereignisse in den Jahren 2015 und 2016 beziehenden Fall rund um Nokian Tyres geurteilt. Es ging dabei um Vorwürfe gegen den damaligen Vorstand und Präsidenten/CEO des Unternehmens, wonach die Offenlegung von Informationen versäumt wurde, die den Wert der Wertpapiere des finnischen Reifenherstellers beeinflusst hätten. Darüber hinaus sollen laut Anklage vier Mitarbeiter Ende 2015 Insidergeschäfte mit Aktienoptionen des Unternehmens getätigt haben. Auch um manipulierte Reifentests ging es bei dieser Gelegenheit. Nachdem ein Bezirksgericht 2022 das Ganze noch abgewiesen hatte, ist das Berufungsgericht jetzt allerdings zu einem in Teilen anderen Schluss gekommen.

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Klage gegen Reifenhersteller wegen Preisabsprachen abgewiesen

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Das Gericht hat bei seiner Entscheidung zwar nicht die Möglichkeit einer Verschwörung der beklagten sechs Reifenhersteller in Abrede gestellt, doch die von der Klageseite vorgebrachten Punkte genügten demnach nicht dem Plausibilitätsstandard, der „mehr als nur eine bloße Möglichkeit“ eines rechtswidrigen Verhaltens verlange (Bild: Pexels/Katrin Bolovtsova)

Auf der anderen Seite des Atlantiks hat Sara Lioi, Richterin am Bundesgericht in Akron im US-Bundesstaat Ohio, eine gegen die Reifenhersteller Bridgestone, Continental, Goodyear, Michelin, Nokian Tyres und Pirelli angestrengte Sammelklage wegen vermeintlicher Preisabsprachen im US-Reifenersatzmarkt abgewiesen. Begründet wird dies damit, dass die Klageseite eine Verschwörung der Unternehmen zur Festsetzung von Preisen und zwecks Steigerung ihrer Gewinne nicht ausreichend dargelegt habe. Wie der Begründung des Gerichtes für seine Entscheidung zu entnehmen ist, stelle man gleichwohl nicht die Möglichkeit in Abrede, dass eine solche von den Klägern behauptete Verschwörung existieren könnte.

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OLG Köln bestätigt: Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten sind illegal

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ATU Fahrzeugdaten Web

Meilenstein für fairen Wettbewerb bei Fahrzeugdaten im Reparaturmarkt: Kfz-Betriebe dürfen die Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung zweifelsfrei ohne herstellerspezifische Einschränkungen über die On-Board-Diagnose (OBD)-Schnittstelle durchführen. Dies bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit seiner Ablehnung eines Revisionsantrags von Stellantis Europe S.p.A.

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Landgericht Essen spricht Reifenhändler der Steuerhinterziehung in 17 Fällen schuldig

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Gerichtsurteil Quelle Depositphotos tb 1

In den vergangenen Wochen hat das Landgericht Essen sich mit dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung befassen müssen, der gegen die beiden Vertreter eines Reifenhandels aus Haltern am See erhoben worden war, nachdem ein Mitbewerber im Februar 2020 Anzeige erstattet hatte. Es ging der Anklageschrift zufolge um einen Steuerschaden in Höhe von 5,7 Millionen Euro, der zwischen 2016 und 2021 verursacht worden sein soll, wie das Gericht dazu gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG erklärte. Während die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Essen das Verfahren gegen die Geschäftsführerin des Unternehmens, das sich derzeit in Liquidation befindet, bereits in der vergangenen Woche gegen eine Geldauflage eingestellt hatte, ist gestern nun ein Urteil gegen den Hauptbeschuldigten Mark S. ergangen.

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Gerichtsurteil: Feuerwehr kann keine Gebühren für spontane Hilfe bei Reifenpanne verlangen

Gerichtsurteil Quelle Depositphotos tb

In einem Prozess um die Kosten eines Reifenwechsels durch die Feuerwehr hat das Verwaltungsgericht in Gießen der Klage einer Autofahrerin stattgegeben. Die Frau müsse, die von der Stadt Kirtorf geforderte Einsatzgebühr in Höhe von 591 Euro nicht bezahlen. Dies entschied das Gericht jetzt. Angesichts „einer fehlenden anderweitigen Aufklärung“ habe sie „ausnahmsweise“ davon ausgehen können, dass […]

Stresstest nicht bestanden – Landgericht fällt Grundsatzurteil zu Dropshipping-Geschäft

Spiegelei TdM Illustration TdM tb

Früher war alles besser! – So jedenfalls sagt es der Volksmund. Dass das Internet seit seiner Erfindung die Zeiten nicht ausschließlich verbessert, sondern für viele – gerade auch im Reifenmarkt – vor allem auch verkompliziert hat, wird oft genug beklagt. Ein Geschäftsmodell, das das Internet und der dort florierende E-Commerce mit Reifen erst hervorgebracht und zu scheinbarer Grenzenlosigkeit getrieben hat, ist das des Dropshippings bzw. Streckengeschäfts. Nun hat das Landgericht Bochum diesem Geschäftsmodell in einem Urteil, das Grundsatzcharakter für den Reifenmarkt haben könnte, klare Grenzen gesetzt und etwaigen neuerlichen Grenzübertretungen durch den Beklagten auch ein Preisschild von 250.000 Euro angehaftet, das auch anderen Anbietern von gespiegelten Warenbeständen – und auch Plattformbetreibern – eine Warnung sein sollte, künftig akribisch auf die Lieferfähigkeit aus Fremdbeständen zu achten. Worum geht’s bei dem Rechtsstreit, wie sehen dies die Beteiligten und was folgt daraus für den Reifenmarkt? Die Details.

Button NRZ Dieser Beitrag ist außerdem in der September-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG erschienen, die hier als E-Paper erhältlich ist. Sie sind noch kein Leser? Kein Problem. Das können Sie hier ändern.

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Grundsatzurteil zum Dropshipping-Geschäft rechtskräftig – Beklagte nimmt Berufung zurück

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In unserer September-Ausgabe habe wir als Thema des Monats umfassend über das Grundsatzurteil des Landgerichtes Bochum zum Dropshipping-Geschäft berichtet; der Titel des Beitrags: Stresstest nicht bestanden. Zum Zeitpunkt der Drucklegung der Ausgabe war das von Marcus Reber, Inhaber von Reber Reifenhaus & Kfz-Service (Murr), gegen die Reifen 24/7 GmbH (Soest) angestrengte Urteil noch nicht rechtskräftig, […]

EuGH-Entscheid stärkt freien Kfz-Werkstätten den Rücken

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Aus Sicht der Werkstattkette ATU ermöglicht eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Zugriff auf Fahrzeugdaten allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern, zukünftig „ohne Einschränkungen“ diesbezüglich mit vertragsgebundenen Betrieben der Automobilhersteller zu konkurrieren (Bild: ATU)

Das Thema Zugriff auf Fahrzeugdaten treibt unabhängige Kfz-Serviceanbieter schon lange um. Zumal Automobilhersteller ihnen den Zugang dazu erschweren durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren. „Dies verursacht unnötige Kosten in den Betrieben und beeinträchtigt den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt. Außerdem schränkt es die Wahlfreiheit der Verbraucher – bei potenziell steigenden Kosten – ein“, erklären die Kooperationspartner ATU und Carglass, warum sie vergangenes Jahr beim Landgericht Köln eine entsprechende Musterklage eingebracht haben gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA). Laut den beiden Unternehmen gibt es jetzt Neues in dieser Sache, nachdem die Kölner das Ganze zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt haben, weil es in besagtem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging. Demnach ist auf europäischer Ebene ein Urteil im Sinne der Kläger gefallen. Was insofern – sagt die Werkstattkette ATU – die von den Fahrzeugherstellern eingeführten „wettbewerbswidrigen Hindernisse“ beseitige.

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Stresstest nicht bestanden – Landgericht fällt Grundsatzurteil zu Dropshipping-Geschäft

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Früher war alles besser! – So jedenfalls sagt es der Volksmund. Dass das Internet seit seiner Erfindung die Zeiten nicht ausschließlich verbessert, sondern für viele – gerade auch im Reifenmarkt – vor allem auch verkompliziert hat, wird oft genug beklagt. Ein Geschäftsmodell, das das Internet und der dort florierende E-Commerce mit Reifen erst hervorgebracht und […]

Dokumentation „Sophie Rollet gegen Goodyear“ auf Arte zu sehen

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Als sich Sophie Rollet näher mit dem tödlichen Unfall ihres Mannes aufgrund wohl eines geplatzten Goodyear-Reifens befasste, ist sie auf noch zahlreiche weitere Fälle gestoßen, die nun gerichtlich untersucht werden, während der Reifenhersteller selbst sagt, dass nichts darauf hindeute, dass seine Reifen „Marathon LHS II“ und „Marathon LHS II +“ mit irgendeiner Unfallserie in Verbindung gebracht werden können (Bilder: Arte/Screenshots)

Gestern Abend lief im Programm des TV-Senders Arte die einstündige Dokumentation „Sophie Rollet gegen Goodyear“. Darin geht es um die Witwe eines französischen Fernfahrers, der im Juli 2014 aufgrund eines an seinem Lastkraftwagen geplatzten Lenkachsreifens verunglückte und starb. Darüber hinaus wurde dabei noch eine weitere Person getötet. Zunächst wohl nur, um das Ganze verarbeiten zu […]