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Nachwuchskräfte absolvieren BRV-Sommerlehrgang zum Reifenfachverkäufer

BRV 01

Nach erfolgreichem Abschluss ihrer einwöchigen Ausbildung konnten alle 16 Teilnehmer/innen des von Dunlop gesponserten “Reifenfachverkäuferlehrgangs” am 20. Juni 2009 ihre Urkunden entgegennehmen. Der vom Bundesverband Reifenhandel- und Vulkaniseur-Handwerk e.

V. (BRV) organisierte Lehrgang zielt darauf ab, die Fähigkeiten des Verkaufsberaters im Reifenfachhandel auszubauen und zu verbessern. Dabei werden Themen wie Verkaufspsychologie und der Aufbau sowie Inhalt eines erfolgreichen Verkaufsgespräches ebenso behandelt wie verschiedene Kundentypen, Markt und Wettbewerb oder die Bereiche Kundengewinnung bzw.

-bindung. Als beste Teilnehmerin konnte Nicole Speier von point S Alterauge den jüngsten Lehrgang mit der Note 1,15 abschließen, von dem für dieses Jahr noch eine weitere Ausgabe geplant ist: Der nächste Reifenfachverkäuferlehrgang findet vom 7. bis zum 12.

September 2009 statt – Interessenten für einen der wenigen noch freien Plätze können sich bei Nicole Müller (Telefon: 0228/2899473, E-Mail: n.mueller@bundesverband-reifenhandel.de) dafür anmelden.

BRV steht Popgom „durchaus kritisch“ gegenüber

Dass Tyredating derzeit bestrebt ist, Reifenfachhändler als Montagepartner für seinen Popgom genannten und für Endverbraucher gedachten Onlinereifenshop zu rekrutieren, hat den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) dazu veranlasst, seinen Mitgliedern per VIP-Newsletter die wichtigsten Informationen rund um diese Plattform zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund dessen ist, dem Handel damit eine Entscheidungshilfe bezüglich eines eventuellen Mitwirkens als Popgom-Montagestation an die Hand zu geben. Gleichwohl wird die Beteiligung eines Reifenherstellers wie Michelin an einer Endverbraucherplattform wie eben Popgom von einem Teil des BRV-Vorstandes “durchaus kritisch” gesehen, macht Peter Hülzer deutlich. Denn damit entstehe – ohne dass sich Tyredating/Popgom als eine “Filiale” von Michelin verstehe – ein vom Hersteller kontrollierter Absatzkanal, der direkt hin zum Endverbraucher wirkt, was “schon eine gewisse handelspolitische Brisanz” in sich berge, wie der geschäftsführende BRV-Vorsitzende darüber hinaus meint, ohne eine “unnötige Schärfe” in die Diskussion bringen zu wollen.

“Andererseits werden wir entsprechende Entwicklungen nur schwerlich aufhalten können, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass es eine ausreichende Anzahl von Berufskollegen gibt, für die eine Beteiligung als Montagestation absolut selbstverständlich ist und damit eine Existenz solcher Portale erst ermöglicht wird”, ist vonseiten des BRV zu hören. Insofern sieht man sich dort auch nicht in der Position, bezüglich eines etwaigen Mitmachens bei Popgom eine verbandliche Empfehlung gegenüber seinen Mitgliedern auszusprechen. Angesichts der – wie es heißt – “sehr differenzierten Meinungen der Verbandsmitglieder zu B2C-Onlineplattformen” wird die Rolle des BRV in erster Linie vielmehr darin gesehen, zu informieren und dem Handel Entscheidungsgrundlagen zwecks Bestimmung der eigenen unternehmensindividuellen Position zu liefern.

Sowohl als auch – Goodwheel beliefert Endverbraucher und Händler

Goodwheel

Unter www.goodwheel.de betreibt die Goodwheel GmbH (Möhnesee) einen Onlineshop, über den das Reifengeschäft sowohl mit dem Endverbraucher als auch (seit Anfang 2008) mit dem Handel bedient wird.

Das Verhältnis der Anteile der beiden Kundengruppen beziffert Hendrik Salewski – einer der beiden Geschäftsführer der im Oktober 2006 ursprünglich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründeten Firma, die seit 2008 als GmbH agiert – dabei mit etwa 80 zu 20. Der deutsche Webshop ging im November 2007 ans Netz – seither haben die Betreiber nach eigenen Angaben knapp zwei Millionen Besucher und mehr als neun Millionen Zugriffe auf ihrer Site registriert. Allein im ersten Jahr des Bestehens des Shops habe man 22.

000 Kunden gewinnen können und mit etwa 90.000 im Onlinegeschäft verkauften Reifen einen Nettoumsatz von 5,6 Millionen Euro erzielen können, sagt Salewski. Im Schnitt seien etwa 15.

000 verschiede Artikel im Shop verfügbar, wobei der eine stündliche Aktualisierung des Bestandes für eine stets aktuelle Datenbasis sorgen soll, wie der Geschäftsführer erklärt. Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen neun fest angestellte Mitarbeiter zuzüglich eines Auszubildenden, ist seit diesem Jahr Mitglied im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV) und hat erst im Februar unter www.goodwheel.fr einen weiteren Shop in Frankreich eröffnet.

VRÖ-Jahrestagung in Tirol mit vielfältigem Programm

VROE Vorstand tb

Anfang Juni veranstaltete der VRÖ – der Verband der Reifenspezialisten Österreichs – seine diesjährige Jahrestagung mit Generalversammlung. Rund 50 Teilnehmer, unter ihnen auch viele Repräsentanten der Reifenindustrie, beschäftigten sich im Tagungshotel Panorama Royal in Bad Häring (Tirol) mit Zukunftsthemen des Reifenfachhandels. Der erste Teil des Diskussionsforums Anfang Juni 2009 war dem Thema “Reifen in der Welt von morgen” gewidmet.

Im Winter 2008/2009 laut BRV rund 430 Verstöße gegen „Winterreifenpflicht“

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Winterreifen

Auf Anfrage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die ihm im Zeitraum zwischen dem 1.

Oktober 2008 und dem 25. Mai 2009 zugegangenen Mitteilungen zu den Tatbestandsnummern 102012 und/oder 102702 aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verstöße im Straßenverkehr ausgezählt. Dahinter verbergen sich Zuwiderhandlungen gegen die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebene an die Wetterverhältnisse anzupassende Ausrüstung von Kraftfahrzeugen – ohne (102012, 20 Euro Bußgeld) respektive mit (102702, 40 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei) zusätzlicher Behinderung anderer.

Was der Gesetzgeber unter einer an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung von Kraftfahrzeugen versteht, wird seit 2006 in der StVO durch zwei Beispiele – “eine geeignete Bereifung” sowie “Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage” – verdeutlicht. “Angefragt haben wir beim KBA in diesem Zusammenhang ausschließlich Verstöße in Sachen nicht angepasster Bereifung”, bestätigt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler auf Nachfrage dieser Zeitschrift, dass für den Winter 2008/2009 bundesweit offensichtlich insgesamt 428 polizeilich geahndete Verstöße gegen die “Winterreifenpflicht” (Pkw und Lkw inklusive Busse) bei der Behörde aktenkundig sind. Spitzenreiter ist dabei das Bundesland Nordrhein-Westfalen, aus dem 190 Verstöße an das KBA gemeldet wurden.

Dahinter folgen Baden-Württemberg (63 Fälle), Bayern (47 Fälle), Rheinland-Pfalz (28 Fälle), Niedersachsen (27 Fälle) und Hessen (23 Fälle). Das andere Ende der Skala markieren demnach die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, für die jeweils nur ein Fall beim KBA bekannt ist. Nicht viel mehr Verstöße stehen mit jeweils zwei Meldungen für Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen in der Statistik.

Ökoreifen laut BRV „vergleichsweise schlechter“ als konventionelle

Mit Blick auf den Einfluss der Bereifung auf den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeuges verweist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) einerseits zwar auf rollwiderstandsoptimierte Modelle, die sich mittlerweile im Produktprogramm vieler Hersteller finden.

Doch andererseits wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass diese sogenannten “grünen” Reifen in Sachen Fahr- und Bremseigenschaften insbesondere auf nasser Fahrbahn “vergleichsweise schlechter” abschneiden als konventionelle Reifen. “Denn bei der Reifenentwicklung gibt es einen Zielkonflikt zwischen Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrieb. Und das führt dazu, dass Produkte, bei deren Entwicklung der Fokus auf den Rollwiderstand gerichtet war, zwar in puncto Kraftstoffersparnis das gesetzte Ziel erreichen, hinsichtlich ihrer Haftung auf nasser Fahrbahn aber derzeit offenbar Abstriche zu herkömmlichen Vergleichsreifen in Kauf genommen werden müssen”, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler unter Verweis auf die Ergebnisse eines Tests der Zeitschrift Auto, Motor und Sport, bei dem jüngst die Leistungseigenschaften von drei Marken-Eco-Reifen mit ihren traditionellen Pendants verglichen wurden.

“Wohlgemerkt: Das heißt nicht, dass die Fahr- und Bremseigenschaften der ‚grünen’ Reifen schlecht sind”, relativiert der BRV seinen Standpunkt zu rollwiderstandsoptimierten Reifen. Trotzdem wird man sich mit dieser Sicht der Dinge nicht nur Freunde aufseiten der Industrie machen, zumal im selben Atemzug darauf hingewiesen wird, dass letztlich jeder Autofahrer selbst entscheiden müsse, ob bei seiner Kaufentscheidung der Kosten- oder der Sicherheitsaspekt den Vorrang haben soll. Unstrittig dürfte allerdings die Empfehlung des BRV sein, mit Blick auf mögliche Kraftstoffsparpotenziale die vorschriftsmäßige Einstellung des Reifenluftdrucks zu überprüfen.

Bund senkt Ist-Versteuerungsgrenzen und entlastet Betriebe

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich Ende dieser Woche die gesetzliche Grundlage für die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer auf bundeseinheitlich 500.000 Euro schaffen. Dadurch wird sich eine erhebliche Verbesserung der Liquidität von Betrieben ergeben, da dann Betriebe – ab dem Voranmeldemonat Juli 2009 – die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat.

Die Voraussetzung für die Möglichkeit der Ist-Versteuerung ist, dass der Jahresumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 500.000 Euro nicht übersteigt, worauf der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

(ZDK) mit Sitz in Bonn hinweist. Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Der Anfang vom Ende der Runflats?

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Als gegen Ende vergangenen Jahres bekannt wurde, dass Hans-Rudolf Hein – zu diesem Zeitpunkt noch verantwortlich für den Bereich Reifen und Räder bei BMW – zum Jahreswechsel bei seinem bisherigen Arbeitgeber ausscheiden würde, um fortan für Bridgestone Europe tätig zu sein, hatte die NEUE REIFENZEITUNG die Frage aufgeworfen, ob damit möglicherweise auch ein Umschwenken des Fahrzeugherstellers von seiner bisherigen Linie der konsequenten Ausrüstung seiner Autos mit Notlaufreifen bzw. Runflats verbunden sein könnte. Damals wurde dies verneint, obwohl Hein doch mit Fug und Recht als einer der maßgeblichen Treiber hinter dieser Ausrichtung bei BMW bezeichnet werden kann.

Seit Kurzem ist allerdings bekannt, dass der Fahrzeughersteller nun wohl doch zurückrudert. Denn inzwischen ist bekannt geworden, dass BMW bei einzelnen Fahrzeugtypen bzw. Modellen ab dem Herstellungsdatum März 2009 in der Erstausrüstung die Grundausstattung der Bereifung gewechselt hat und Runflat-Reifen seither nur noch optional anbietet.

Daher drängt sich einerseits die Frage auf, was zu diesem Paradigmenwechsel bei dem Fahrzeugproduzenten geführt hat. Andererseits aber auch eine ganz andere: Hat das Runflat-Konzept nun überhaupt noch eine Zukunft, nachdem sich mit BMW der einzige Autohersteller – jedenfalls teilweise – von der serienmäßigen Ausrüstung seiner Fahrzeuge mit Notlaufreifen verabschiedet hat? Oder ist das schon der Anfang vom Ende? Sagen Sie uns doch einfach, wie Sie die Sache sehen. Denn darum geht es diesmal bei der Frage des Monats auf unseren Internetseiten unter www.

reifenpresse.de..

BRV-Jahrestagung im Zeichen der Wirtschaftskrise

Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) soll abgesehen von der Abhandlung der üblichen und vorgeschriebenen Verbandsregularien, der Verleihung des Marketing Award 2009 oder auch der Vorstellung der Ergebnisse zweier bei Dataforce in Auftrag gegebener Studien zum deutschen Pkw- und Transporterflottenmarkt sowie zu Full-Service-Leasing diesmal ganz im Zeichen der aktuellen Wirtschaftslage stehen: Kernpunkt der Tagesordnung ist der Programmpunkt “Rezession – Wege aus der Krise”, unter dem namhafte Referenten in Kurzreferaten und einer Podiumsdiskussion am 12.

Juni in Bonn zu dem Thema Stellung nehmen werden. Bereits am Vortag der Mitgliederversammlung (Fronleichnam/11. Juni) bietet der Verband seinen Mitgliedern ein Rahmenprogramm (u.

a. Rheinschifffahrt, gemeinsames Abendessen, Auftritte von Kabarettisten), das – so der BRV – auch genug Gelegenheiten zum informellen Austausch geben werde. Der offizielle Teil der Veranstaltung findet dann am 12.

Juni von 9:30 bis ca. 13 Uhr im World Conference Center des ehemaligen Deutschen Bundestages (Wasserwerk) in Bonn statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, Gäste sind hierzu willkommen, um vorherige Anmeldung wird jedoch gebeten.

Kontakt: BRV e.V., Franz-Lohe-Straße 19, 53129 Bonn, Telefon 0228/28994-70, Fax 0228/28994-77, E-Mail info@bundesverband-reifenhandel.

BRV will in Sachen Motorradreifenumrüstung aufklären

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Dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) zufolge kommt es nicht selten vor, dass Prüf- und Überwachungsorganisationen Motorradfahrern nach der Hauptuntersuchung ihrer Maschine die Prüfplakette verweigern, wenn sie anders bereift sind als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Da dies jedoch nicht immer zu Recht geschehe, hat der BRV den Start in die Motorradsaison zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, was bei der Reifenumrüstung von Motorrädern zu beachten ist. Im Wesentlichen sind dabei zwei Fälle zu unterscheiden, je nachdem ob für die jeweilige Maschine eine Reifenfabrikatsbindung besteht oder nicht. Für Motorräder ohne Fabrikatsbindung bestehen demnach bei Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe keine Einschränkungen, wobei der Branchenverband allerdings eine Anfrage beim Reifenhersteller empfiehlt, ob dieser das fragliche Reifenfabrikat als geeignet für die Maschine ansieht.

Wird die Maschine auf eine andere Reifengröße umgerüstet, ist allerdings eine Serviceinformation einzuholen, mit der bestätigt wird, dass Einschränkungen an die Reifengröße (festgelegt in Kapitel 1 Anhang III der Richtlinie 97/24/EG) eingehalten werden. “Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Für den Fahrer gilt die Empfehlung, die Serviceinformation mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen”, so der BRV. Bei einer Maschine mit Fabrikatsbindung, die auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe oder eine andere Reifengröße umgerüstet werden soll, müsse auf jeden Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sei jedoch auch in diesem Fall nicht erforderlich, und die Änderung dürfe nicht beanstandet werden.