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Startschuss der „Großflächenoffensive“ der Initiative Pro Winterreifen

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Spuren im Schnee

Anfang September hat die Initiative Pro Winterreifen den Startschuss für ihre sogenannte “Großflächenoffensive” gegeben: Mittels Großplakaten will man im Rahmen der von Mitte September 2009 bis Mitte/Ende Januar 2010 terminierten Aktion unter dem Slogan “Mit Winterreifen bleiben Sie in der Spur” die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass in der kalten Jahreszeit Winterreifen am Fahrzeug montiert sein sollten. Dies mit Blick unter anderem darauf, dass nach Angaben der Initiative trotz der seit 2006 hierzulande geltenden “situativen Winterreifenpflicht” immer noch 20 Prozent der Autofahrer zu spät oder gar nicht auf M+S-Reifen umrüsten. Dabei wären mit der “richtigen” Bereifung – gemeint sind Winterreifen im Winter – doch zahlreiche Unfälle auf unseren Straßen zu vermeiden, wie argumentiert wird.

Deswegen will man mit den großflächigen Anzeigeplakaten das Sicherheitsbewusstsein der Verbraucher im Hinblick auf Reifen und Verkehrssicherheit im Winter erhöhen. “Über die Initiative können Reifenfachhändler mit 18/1-Großflächen zu subventionierten Konditionen auf sich aufmerksam machen. Denn: Ihr Geschäft beginnt vor Ihrer Ladentür”, sieht der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.

V. (BRV) freilich auch Vorteile für den Handel bei einer Beteiligung an der Kampagne. “Wir bitten den im BRV organisierten Reifenfachhandel nachdrücklich, sich an der Aktion der Initiative Pro Winterreifen zu beteiligen, weil unserer Branche damit Chancen eröffnet werden.

Zum einen wird das Low-Interest-Produkt Reifen insbesondere durch die Großflächenplakatierung in den Fokus des Verbrauchers gerückt. Damit schaffen wir es, Winterreifen in das öffentliche Erscheinungsbild der Städte und Gemeinden zu transportieren. Zum anderen wird der individualisierte Händlereindruck dazu beitragen, sich durch eine wirksame Marketingmaßnahme beim Verbraucher zu empfehlen und zu profilieren”, sagt Peter Hülzer, geschäftsführender Vorsitzender des in Bonn beheimateten Branchenverbandes.

Hans-Jürgen Drechsler 15 Jahre beim BRV

Drechsler Hans Juergen

Morgen seit 15 Jahren steht Hans-Jürgen Drechsler (55) in den Diensten des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV). Mit ihm hatte sich der BRV die Expertise eines ausgewiesenen Reifenfachmannes sichern können, er stand jahrelang in den Diensten des DDR-Reifenherstellers Pneumant, zuletzt und bereits einige Jahre nach der “Wende” als Geschäftsführer der mehrmals umfirmierten Pneumant Reifen & Gummi Werke (Fürstenwalde). Als Mitte 1994 der vormalige DDR-Monopolist vor dem Ende zu stehen schien, bot das Engagement beim BRV für Drechsler die Chance eines beruflichen Neuanfangs.

Kaum einer wird sich mehr als er gefreut haben, dass auch die Geschichte Pneumants einen Neuanfang erlebte, als bekannt wurde, die SP Reifenwerke in Hanau (Dunlop) werde Pneumant zum 1. Januar 2005 übernehmen. Das ist Geschichte: Hans-Jürgen Drechsler wurde erst stellvertretender BRV-Geschäftsführer, im Frühjahr 2005 Geschäftsführer.

Reifenreparatur laut BRV „kostengünstige Alternative zum Neukauf“

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Ein Plattfuß ist – sagt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) – nicht immer ein zwingender Grund für die Anschaffung eines Neureifens, sondern gegebenenfalls komme auch eine Reparatur als kostengünstige Alternative infrage.

Denn gemäß “Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen” in Verbindung mit der “Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen” dürfen Laufflächenschäden, die 90 Prozent aller Reifenschäden ausmachen und zu denen es etwa durch das Einfahren spitzer Gegenstände kommen kann, bei Pkw, Lkw, Leicht-Lkw und Motorrädern unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden. So dürfe beispielsweise bei Pkw-Reifen der Schadensdurchmesser nicht größer als sechs Millimeter sein und der komplette Reifen muss zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt worden sein, so der Branchenverband. “Reifenschäden sind immer ein Fall für den Reifenprofi”, macht BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler angesichts dessen deutlich.

Und das – wie er hinzufügt – nicht nur “wegen des Expertenauges, das für die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung notwendig ist”, sondern auch deshalb, weil nach der geltenden Handwerksordnung gewerbsmäßige Reifenreparaturen nur von Betrieben ausgeführt werden dürften, die mit dem Vulkaniseur-Reifenmechaniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen seien, d.h. einen entsprechenden Meister beschäftigten.

Landesinnung tagt in Stahlgruber-Stiftung in München

Am 24. September findet die jährliche Versammlung der Landesinnung des Bayerischen Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerks statt. Wie die Innung vorab mitteilt, soll die Veranstaltung in der Stahlgruber-Stiftung in München abgehalten werden.

Gibt’s mal Ärger, kann BRV-Schiedsstelle helfen

Schieds- und Schlichtungsstellen haben sich in vielen Bereichen der Wirtschaft bewährt. Als neutrale Institutionen vermitteln sie bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Gut zu wissen für Kraftfahrzeughalter: Auch beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.

V. (BRV, Bonn) gibt es eine Schiedsstelle. Sie wird tätig in Reklamationsfällen aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten Reifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen.

Reklamationen bei Neureifen allerdings sind auf Herstellerebene zu klären. Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist die schriftliche Anrufung durch den Kunden oder den BRV-Mitgliedsbetrieb im Einverständnis des Kunden sobald die Streitursache bekannt wird. Ein Rechtsstreit darf bis dahin noch nicht anhängig sein.

Grundsätzlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend. Die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsverfahren gehemmt, heißt es dazu in einer BRV-Mitteilung..

„Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben“

Huelzer Peter 2

Die 23. ordentliche Mitgliederversammlung hielt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

BRV druckt Plakat „185 Tage Winterwetter“

BRV Poster tb

Reifenhändler, die während des kommenden Winterreifengeschäftes eine bildliche Unterstützung für ihre Argumente benötigen, können sich nun beim BRV das Plakat “185 Tage Winterwetter” bestellen. Wie der Verband mitteilt, sei die Resonanz in der Händlerschaft auf die Initiative, wie sie mit dem BRV-Newsletter von Anfang Juli vorgestellt wurde, positiv gewesen. Bestellungen sind an den BRV zu richten; die Auslieferung soll bis Ende August erfolgen.

ZARE-Wiederbelebung scheitert – Entsorger ohne Interesse

Zu einer Wiederbelebung der ZARE (Zertifizierte Altreifen Entsorger), wie noch im Januar angekündigt, wird es wohl nicht mehr kommen. Gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG äußerte sich Mitinitiator Heinz Arnold, Inhaber von Reifen Recycling Arnold aus Bergkamen und Sprecher der ZARE, enttäuscht von der geringen Resonanz auf die Einladung zu einem Branchentreffen beim BRV. Nur vier der angeschriebenen 28 Unternehmen hätten sich überhaupt auf die Einladung zu dem Treffen gemeldet, das ursprünglich für Ende Mai vorgesehen war.

Die Schlussfolgerung, die Heinz Arnold daraus zieht: “An der ZARE will sich keiner mehr beteiligen. Es will auch keiner die Fortführung, da dies irgendwann auch Geld kosten wird.” Die Pläne mehrerer an der ZARE beteiligter, interessierter und engagierter Unternehmen, den vor mittlerweile über fünf Jahren gegründeten Zusammenschluss endlich wieder mit Leben zu füllen und vielleicht sogar eine GmbH für die Öffentlichkeitsarbeit der ZARE mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Entsorgungsfachbetriebe zu gründen, muss damit wohl endgültig als gescheitert betrachtet werden.

Bereits im Januar hatte Heinz Arnold die nun gescheiterte Initiative als “den letzten Versuch” bezeichnet, “um uns nach außen hin doch besser darzustellen.” Mitinitiator Arnold bringe zwar “Teilverständnis” für die Situation in der Branche auf, wo viele “mit sich selbst und der Krise viel zu tun haben”. Nicht verstehen könne er indes das fehlende Interesse, sich überhaupt und grundsätzlich mit den anderen Altreifenentsorgern zusammenzusetzen und über alle betreffende “wesentliche Punkte” zu sprechen.

Förderpreis für den besten Gesellenprüfungsabschluss ausgelobt

Die ehemalige Innung des Vulkaniseur-/Reifenmechanikerhandwerks für den Regierungsbezirk Arnsberg wurde per 31. Dezember 2007 durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Ihr Vermögen von knapp 19.

000 Euro wurde auf den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) übertragen mit der Maßgabe, das Geld für die Nachwuchsförderung zu verwenden.

Nun wird der Plan konkret: BRV-Chef Peter Hülzer und Paul Rösler senior, ehemaliger Obermeister der Innung, legten kürzlich gemeinsam fest, dass jeweils der Auszubildende mit dem besten Gesellenprüfungsabschluss im Vulkaniseur-/Reifenmechanikerhandwerk zum Ende seiner Lehrzeit eine einmalige Zuwendung in Höhe von 500 Euro erhalten soll. Die Ausschreibung dieses Förderpreises soll die Auszubildenden motivieren, einen guten Berufsschul- bzw. einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erreichen.

Der Preisträger wird unter den jeweils besten Gesellen der vier Berufsschulstandorte des Handwerkszweiges – Burgdorf, Gelsenkirchen, Fürstenwalde und München – ermittelt. Der Nachweis wird durch eine Mitteilung des jeweiligen Klassenlehrers an den BRV erbracht. Anfang Juli hat der Branchenverband daher die Berufsschulen entsprechend informiert und sie gebeten, ihre Auszubildenden im dritten Lehrjahr zu Beginn des Berufsschuljahres 2009/2010 auf die Nachwuchsförderung hinzuweisen.

Kompromiss für nicht S-gekennzeichnete Reifen steht

S Kennung tb

Die Monate der Unsicherheit, was mit den Millionen nicht mit einer Sound-Kennzeichnung versehenen Reifen geschehen soll, sobald die Richtlinie 2001/43/EG am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, sind nun beendet. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission haben in der vergangenen Woche eine Möglichkeit geschaffen, wie ältere noch am Lager befindliche Reifen auch ohne S-Kennung vermarktet werden dürfen.

Dazu müsse für jede Reifenbauart ein Testbericht erstellt werden, der die Konformität der nicht gekennzeichneten Reifen mit der Richtlinie nachweise. Darüber hinaus müsse dieser Testbericht – erstellt entweder vom Hersteller, wenn möglich, oder von einer zertifizierten Testeinrichtung – von einer die Typengenehmigung aussprechenden Einrichtung (etwa dem KBA) bestätigt werden. Es müsse dabei nicht automatisch die Einrichtung sein, die die ursprüngliche Typengenehmigung für das Fahrzeugteil erteilt hat.

Sobald die Richtlinie ab Oktober in Kraft tritt, dürfen alle nicht mit einer S-Kennung versehenen Reifen, die im Rahmen der sukzessiven Einführung der Richtlinie eine solche Kennzeichnung haben sollten, nur noch dann verkauft werden, wenn dem Reifen ein “Zertifikat” beigefügt wird, der die Ergebnisse des Testberichtes für den Verbraucher zusammenfasst und die Konformität des Reifens mit der Richtlinie nachweist. Diese Sonderregelung gelte aber nur für Reifen, die vor der 40. Kalenderwoche dieses Jahres (Ende September/Anfang Oktober) gefertigt werden.