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Update in Sachen Winterreifenpflicht

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Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) meldet, haben die Verkehrsminister der Länder anlässlich ihrer Tagung am 6.

/7. Oktober in Ettersburg/Thüringen nun auch tatsächlich die “rasche Einführung einer Winterreifenpflicht” beschlossen. Eine entsprechende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll nach dem BRV vorliegenden Informationen schnellstmöglich bzw.

voraussichtlich zum 15. Oktober in den Bundesrat eingebracht werden. Autohaus Online folgert daraus, dass die Winterreifenverordnung damit schon ab 16.

Oktober bei “winterlichen Straßenverhältnissen” gelten könnte, sofern das Ganze von der Länderkammer abgesegnet wird. Demgegenüber berichtet der BRV unter Berufung auf Aussagen eines Sprechers des thüringischen Verkehrsministeriums, dass die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigte “konkrete Winterreifenpflicht” noch vor Weihnachten in Kraft treten solle und eine zeitliche Vorschrift dabei nicht vorgesehen sei. Ramsauer habe zudem angekündigt, im Zuge der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung festlegen zu wollen, bei welchen Wetterverhältnissen genau Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein müssen (beispielsweise bei Schneematsch oder Glätte) und welche Reifen zukünftig als Winterreifen angesehen werden.

“Infrage kommen etwa sogenannte Matsch- und Schneereifen oder Ganzjahresreifen”, so der BRV. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der ADAC den Verbrauchern offenbar, nur Reifen von “bekannten Herstellern” zu kaufen, weil es sich bei besonders günstigen “No-Name-Angeboten” oft um Importe aus China handele, bei denen man sich darauf verlassen könne, dass es sich überhaupt um einen Winterreifen handelt. Das berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Aussagen des Automobilklubs.

Dort sieht man das Schneeflocken- oder auch das M+S-Symbol offenbar gerade nicht als Orientierungshilfe für die Autofahrer an, ist der entsprechenden Meldung weiter zu entnehmen. Begründet hat der ADAC diese Sicht der Dinge demnach damit, dass diese Symbole nicht geschützt sind und sie somit theoretisch von jedem Hersteller beliebig verwendet werden könnten. In der Tat sind im Markt durchaus eher für den Sommer geeignete Reifen im Umlauf, bei denen die Seitenwand trotzdem eine M+S-Markierung ziert.

Das Schneeflockensymbol hat sich der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) schon vor einiger Zeit als Warenzeichen schützen lassen.

Aber dass dessen missbräuchliche Verwendung schon einmal in irgendeiner Art und Weise verfolgt oder geahndet wurde, ist zumindest der NEUE REIFENZEITUNG bis dato noch nicht zu Ohren gekommen. Es bleibt schwierig. cm.

Von der „situativen“ zu einer „konkreten Winterreifenpflicht“ noch dieses Jahr?

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Laut einem Bericht auf den Webseiten der Bild-Zeitung will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch in diesem Jahr bzw. noch vor dem Wintereinbruch die Straßenverkehrsordnung ändern und darin eine “konkrete Winterreifenpflicht” verankern, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer erst die bisher so bezeichnete “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig erklärt hatte. “Wir müssen schnell handeln.

Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.

Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere”, wird Ramsauer von Bild zitiert. Die geplante nationale “Winterreifenpflicht” soll demnach solange gelten, bis eine europäische Regelung mit einheitlichen Kriterien für Winterbereifung in Kraft tritt, was frühestens für 2011 erwartet wird. Was Ramsauer da offenbar angekündigt hat, scheint aber noch viel heiße Luft zu sein bzw.

wirft zumindest eine ganze Menge Fragen auf. Denn wenn der Gesetzgeber die Verwendung von Winterreifen ganz “konkret” vorschreiben will, müsste er dann nicht erst einmal genau definieren, was einen solchen ausmacht bzw. woran ein bei Schnee und Matsch “ungeeigneter” Reifen zu erkennen sein soll? Reicht das M+S-Symbol, muss sich das vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.

V. (WdK) als Warenzeichen geschützte Schneeflockensymbol auf der Seitenwand finden oder welche sonstigen Kriterien muss ein Winterreifen letztlich sonst noch erfüllen, um sich so nennen zu dürfen? Das alles noch vor dem ersten Schneefall in Sack und Tüten bringen zu wollen, kann man vor diesem Hintergrund getrost als ambitioniert bezeichnen. cm.

Gericht: Nfz-Winterreifen müssen nicht zwangläufig M+S-markiert sein

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Wie die Omnibus Revue unter Berufung auf eine Mitteilung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) berichtet, ist das Amtsgericht Calw auf Basis eines DEKRA-Gutachtens zu dem Schluss gekommen, dass Nutzfahrzeugwinterreifen keiner speziellen Kennzeichnung bedürfen.

Zu dieser Entscheidung ist das Gericht offenbar im Zusammenhang mit einem Fall gelangt, bei dem ein WBO-Mitgliedsunternehmen gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte, nachdem Polizisten an der Vorderachse eines seiner im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge Reifen ohne M+S-Markierung entdeckt hatten, obwohl Paragraf 18 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr eine an die Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung sowie Winterreifen, Schneeketten etc. vorschreibt, wenn es “die Umstände angezeigt erscheinen lassen”. Das betroffene Busunternehmen braucht das verhängte Bußgeld nun aber augenscheinlich unabhängig von der jüngsten StVO-Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg nicht zu zahlen: Denn um zu seiner Entscheidung zu kommen, hat das Gericht der Omnibus Revue zufolge ein Gutachten bei der DEKRA angefordert.

“Gesetzliche Vorgaben, was ein ‚Winterreifen’ für Eigenschaften haben muss, existieren nicht. Somit sind für die Einstufung, ob ein Reifen als wintergeeignet anzusehen ist oder nicht, primär dessen Eigenschaften und die Einstufung vom Reifenhersteller als Grundlage anzusehen. Im Nutzfahrzeugbereich ist es durchaus üblich, dass die vom Reifenhersteller für mitteleuropäische Straßenverhältnisse als wintertauglich angesehene Bereifung nicht mit M+S-Kennzeichnungen versehen sind.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die Reifen deshalb im Winterhalbjahr in unseren Regionen nicht geeignet wären”, wird aus dem Gutachten zitiert. Als Anhaltspunkt für die Eignung von Nutzfahrzeugreifen im Winterhalbjahr habe DEKRA in diesem Zusammenhang darüber hinaus auf die “Positivliste der namhaften Reifenhersteller aus 2006” sowie die Empfehlungen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

(BRV) und des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) verwiesen, heißt es.

Automechanika: Premiere zweier Nussbaum-Reifenmontiermaschinen

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Auf der Automechanika will der Werkstattausrüster Nussbaum zwei neue Reifenmontiermaschinen präsentieren: Sie hören auf die Namen “TC 110 Pro” und “TC 450”. Erstere Maschine ist vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.

(WdK) für die Montage von UHP- und Runflat-Reifen zertifiziert und wird als preisgünstige Lösung für Werkstätten bezeichnet, die nur hin und wieder mit solchen Reifen arbeiten. Ein seitlich schwenkender Montagearm soll ein Raum sparendes Aufstellen der “TC 110 Pro” direkt an der Wand sorgen. “Mit der pneumatischen Montagehilfe und dem im Lieferumfang enthaltenen WdK-Zubehörkit ist es möglich, ohne großen Kraftaufwand den Reifen zu demontieren und zu montieren”, sagt der Anbieter.

Die Reifenmontiermaschine “TC 450” ist ebenfalls vom WdK zertifiziert, soll sich für die Montage/Demontage einer breiten Palette an Reifen angefangen bei solchen für Motorräder über Standardräder bis hin zu UHP- und Runflat-Reifen eignen und sich für den Bediener dank einer vertrauten Konzeption durch eine einfache Handhabung beim Einsatz auszeichnen. “Der automatische Montagkopf macht das Montiereisen überflüssig – mit der pneumatischen Montaghilfe wird so die Reifenmontage ohne großen Kraftaufwand möglich. Dies ist insbesondere bei Reifen mit harten Flanken (UHP und Runflat-Reifen) von Vorteil, hilft aber auch bei Standardreifen den Kraftaufwand für den Monteur erheblich zu verringern”, so Nussbaum.

wdk-Branchenbericht „Die Kautschukindustrie 2009“

Für 2008 hatte der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk/Frankfurt) berichten müssen, dass die Reihe mit konstantem Umsatzzuwachs nach elf Jahren unterbrochen worden war. Im Jahre 2009 hat die deutsche Kautschukindustrie erstmals seit 2003 wieder die Grenze von zehn Milliarden Euro Umsatz unterschritten und bewegte sich auf dem Niveau des Jahres 2001. In “Die Kautschukindustrie 2009” wird erläutert, warum es nicht noch schlimmer gekommen ist, welche Faktoren durchaus positiv wirkten und welche nicht geeignet waren, der Branche zu helfen.

Es wird aber auch beschrieben, wie sich die Situation zum Jahresanfang 2010 darstellt und aufgrund welcher Rahmenbedingungen die Kautschukindustrie für das Jahr 2010 zuversichtlich ist. Der Branchenbericht “Die Kautschukindustrie 2009” enthält umfangreiches Zahlen- sowie Faktenmaterial und steht auch auf der Homepage des Verbandes unter wdk.de zum Download bereit.

Erweitertes Bosch-Programm an Reifenservicegeräten

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Bosch TCE 4540

Mit einem neuen Reifenmontiergerät namens “TCE 4540”, einem nachrüstbaren pneumatischen Montierkopf “TCE 100” und der neuen Wuchtmaschine “WBE 4140” erweitert Bosch sein Reifenservicegeräteprogramm. Die Produktneuheiten sollen sich dabei vor allem durch ihre Bedienerfreundlichkeit auszeichnen sowie ein effizientes und komfortables Arbeiten ebenso erlauben und wie die sichere Montage selbst moderner Reifen mit Notlaufeigenschaften. Das Reifenmontiergerät “TCE 4540” ersetzt die bisherigen Modelle “TCE 4510” und “TCE 4530” im Bosch-Programm, ist für Pkw- und Nutzfahrzeugreifen bis zu 30 Zoll Felgendurchmesser ausgelegt und ist vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie e.

V. (WdK) für die Montage von UHP- und Runflat-Reifen freigegeben. Der Montierkopf “TCE 100”, der die manuelle Arbeit des Anwenders ganz erheblich vermindern können soll, wird für die Nachrüstung der automatischen Reifenmontiergeräte “TCE 4450” und “TCE 4460” sowie deren Varianten angeboten.

Die Kombination aus “TCE 100” und “TCE 4460” ist laut Bosch durch den WdK für die Montage von Reifen mit Notlaufeigenschaften freigegeben. Zudem erweitert der Werkstattausrüster mit dem neuen Gerät “WBE 4140” sein Lieferprogramm an kleinen Wuchtmaschinen um ein Modell mit TFT-Monitor. Mit Hinweisen etwa zur Gerätebedienung oder zur korrekten Positionierung der Wuchtgewichte soll er die Arbeit erleichtern.

Bayrische Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Innung tagt im März

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Die Landesinnung des bayrischen Vulkaniseur- und Reifenmechanikerhandwerks wird am 11. März in den Räumlichkeiten der Stahlgruber-Stiftung (München) zu ihrer Frühjahrsversammlung zusammenkommen. Zu den Programmpunkten gehören dabei laut Landesinnungsmeister Michael Immler unter anderem Vorträge von Wolfgang Mick (Michelin) und Peter Sponagel (WdK), die über aktuelle Themen wie die Reifenentwicklung der Zukunft, Trends und Fakten sowie über die rechtlichen Auswirkungen und den Stand der Technik in Sachen UHP-/Runflat-Reifenmontage referieren werden.

Felgendurchmesserangabe als Kode

Die mit Beginn des Jahres 2010 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 80/181/EWG über Einheiten im Messwesen legt fest – wie der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) in einer aktuellen Presseinformation mitteilt –, dass Angaben zu Einheiten nach dem internationalen Einheitensystem “SI” (Système International d’unités), das auf metrische Angaben zurückgreift, auszuweisen sind. Für Längenangaben bedeutet dies z. B.

mm. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der für den Felgendurchmesser übliche Begriff “Zoll” verwendet. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine Maßangabe, sondern um eine Bezeichnung (Kode), hinter der ein spezifisch festgelegter Felgen-Eckpunkt-Durchmesser steht, der in Millimeter angegeben wird.

Die Angaben in der Reifengröße (z. B. 205/55 R16) sind somit auch nach dem 31.

WdK-Unterlagen „Betrieb von Nfz unter winterlichen Bedingungen“ aktualisiert

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) weist darauf hin, dass ab sofort die aktualisierten Unterlagen des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e.

V. (WdK) zum Thema “Betrieb von Nutzfahrzeugen unter winterlichen Bedingungen” (Stand Oktober 2009) zum Download unter www.bundesverband-reifenhandel.

de/newsletter bereitstehen. In entsprechenden BRV-Unterlagen zur StVO-Novelle wird unter anderem eine Definition “geeigneter Bereifung” für Nutzfahrzeuge und Busse im Betrieb unter winterlichen Straßenverhältnissen geliefert: Darunter werden seitens des BRV/WdK Winterreifen mit einer empfohlenen Mindestprofiltiefe von sechs bis acht Millimetern verstanden, die zumindest auf der Traktionsachse montiert sein sollten. Mit Blick auf die einzelnen Achspositionen werden bei Lkw und Bussen jeweils das gleiche Fabrikat, die gleiche Profilausführung und gleiche Last- und Geschwindigkeitsindizes pro Lenk-, Traktions- und gezogene Achse empfohlen (mindestens M+S-Reifen auf der Traktionsachse).

WdK zum 1. Halbjahr: Niedriges Niveau mit Aufwärtstendenz

Die weltweite Nachfrageschwäche hinterließ in der deutschen Kautschukindustrie auch im 1. Halbjahr 2009 ihre Spuren. Der Umsatz der Branche sank in der ersten Jahreshälfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,1 Prozent und lag mit um 4,4 Milliarden Euro fast 1,3 Milliarden Euro niedriger als im 1.

Halbjahr 2008. Der Umsatz mit ausländischen Abnehmern gab um 26,8 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro nach. Das Umsatzminus im Inland lag mit 3,1 Milliarden Euro um 21,4 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

Stärker als die Produzenten von Bereifungen waren im 1. Halbjahr 2009 die Hersteller von Technischen Elastomer-Erzeugnissen (TEE) von der schwachen Konjunktur betroffen..