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Haben Offlineversionen von Räderberatungssystemen ausgedient?

Schon bevor ein Kunde sein Auto auf eine neue Rad-Reifen-Kombination stellt, will er möglichst gerne wissen, wie das Felgendesign seiner Wahl am Fahrzeug aussieht. Hilfestellung geben hier entsprechende Reifen-/Felgenkonfiguratoren, die einerseits zwar mitunter noch als eigenständige Software im Markt angeboten werden, andererseits aber mehr und mehr online via Webbrowser realisiert werden. Denn die Onlineberatung kann mit einem stets aktuellen Datenbestand aufwarten.

ContiSportContact Vmax im Guinness-Buch der Rekorde

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Der ContiSportContact Vmax, der seine Leistungsfähigkeit bis zu 360 km/h bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat, ist jetzt als der schnellste Serienreifen der Welt ins Guinness-Verzeichnis der Rekorde eingetragen worden. Die unabhängige technische Dokumentation des Rekordversuchs, die vor kurzem in München abgeschlossen wurde, haben die Zertifizierungsfachleute der TÜV Automotive GmbH (München) übernommen. Der vom Guinness-Buch-Verlag anerkannte Rekord wird voraussichtlich in der neuen Auflage des Buches veröffentlicht und im Internet unter www.

guinnessworldrecords.com zu finden sein.

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BRV warnt vor gefälschten Rädergutachten

Laut Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kann die Räderumrüstung von Kraftfahrzeugen für deren Besitzer mit „Risiken und Nebenwirkungen“ verbunden sein.

Denn montiert werden dürfen nur solche Räder, denen seitens des Kraftbundesamtes eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wurde, die anerkannte Prüfstellen entsprechend der nationalen Räderrichtlinie geprüft und dies durch ein so genanntes Teilegutachten belegt haben oder die nach der europäischen Richtlinie ECE 124 geprüft bzw. genehmigt worden sind und somit ein entsprechendes ECE-Kennzeichen tragen. Beim Räderkauf empfehle sich deshalb genaues Hinsehen, ob die hierzulande gesetzlich verlangten Nachweise vorliegen.

Dies sei nämlich nicht immer der Fall, insbesondere im Internet gebe es zahllose Angebote, die nicht den gesetzlichen Auflagen entsprechen. Ein Indiz hierfür könne zum Beispiel sein, dass ein Felgenanbieter darauf hinweist, dass der Kunde selbst für die TÜV-Abnahme des Produktes zu sorgen hat oder wenn diese nur an ganz bestimmten, vom Anbieter vorgegebenen Stellen erfolgen soll. „Ein einwandfreies Produkt mit den entsprechenden Nachweisen muss von jeder anerkannten Prüfstelle die erforderliche Freigabe erhalten“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler.

„CS1“-Rad von CMS jetzt in 8×19, 9×19 und 9×20 Zoll lieferbar

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Die CMS Automotive Trading GmbH weist darauf hin, dass das neue SUV-Rad „CS1“ ab sofort in den Größen 8×19, 9×19 und 9×20 Zoll lieferbar ist. Die Gutachten habe man soeben vom TÜV erhalten, teilt das in St. Leon-Rot beheimatete Unternehmen darüber hinaus mit.

TÜV Nord weist auf seine „ReifenAuskunft“ hin

Anlässlich der bevorstehenden Umrüstphase von Winter- zurück auf Sommerreifen weist der TÜV Nord auf seinen „ReifenAuskunft“ genannten Service hin. Hintergrund: Seit der Einführung der EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober 2005 ist in der neuen Zulassungsbescheinigung, die anstelle des bisherigen Fahrzeugscheins getreten ist, nur noch eine erlaubte Reifengröße eingetragen.

Allerdings sind in aller Regel durchaus noch weitere Rad-Reifen-Kombinationen möglich, die mittels der „ReifenAuskunft“ ermittelt werden können. Mit der Auflistung erhält der Kunde Angaben des TÜV Nord zufolge ein amtliches Dokument, das mit Unterschrift und Stempel versehen ist. „Sollten die aktuellen Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, gilt dieses Dokument als amtlicher Nachweis für die Zulässigkeit der Reifen, auch bei Verkehrskontrollen“, so Karl Eckardt Zimmermann von TÜV Nord.

Als Preis für die „ReifenAuskunft“ wird ein Betrag von fünf Euro genannt, sofern sie vor Ort an einem dem TÜV-Nord-Standorte eingeholt wird. Wird der Onlineservice unter www.tuev-nord.

de/34323.asp genutzt, sind aufgrund eines laut TÜV Nord „höheren Aufwands bei der Rechnungserstellung“ allerdings 9,50 fällig. „Eine Investition, die sich lohnen kann“, ist sich Zimmermann sicher.

„Wer keinen Reifenhändler seines Vertrauens hat, kann durch die unabhängige Auskunft selbst auch günstigere Reifen wählen und somit Geld sparen“, heißt es vonseiten des Unternehmens. Informationen über die „ReifenAuskunft“ gibt es an jeder Prüfstation des TÜV Nord oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/8070600..

TÜV Nord: Fast jedes fünfte Fahrzeug mit erheblichen Mängeln

Die Zahl an Fahrzeugen mit erheblichen Mängeln ist auf dem höchsten Stand seit 1998 – das hat die Auswertung der durch den TÜV Nord durchgeführten Hauptuntersuchungen des vergangenen Jahres ergeben. Demnach hat mit 19 Prozent fast jedes fünfte Fahrzeug erhebliche Mängel, ein Jahr zuvor waren es 18,4 und vor fünf Jahren lediglich 14,7 Prozent. „Ich hoffe weiter auf eine Trendwende.

Die bereits Besorgnis erregenden Zahlen des Vorjahres wurden jetzt noch einmal in negativer Hinsicht überboten“, kommentiert Volker Drube, Geschäftsführer von TÜV Nord Mobilität, diese Zahlen. Bei den Mängelursachen liegen demnach Defekte an der Beleuchtung oder falsch eingestellte Scheinwerfer mit 40,2 Prozent ganz vorn, wobei der Nord-TÜV als Grund vermutet, dass es bei modernen Autos häufig nicht möglich sei, defekte Glühlampen selbsttätig zu tauschen und die Fahrt zur Werkstatt wegen eines „kleinen“ Problems vielen zu zeitaufwendig und zu teuer erscheint. Jeder fünfte Pkw (23,2 Prozent) weist der Statistik zufolge Mängel an der Bremsanlage auf, während auf den Plätzen drei und vier die Mängelgruppen Achsen, Räder und Reifen (17,8 Prozent) sowie Sicht (10,2 Prozent) rangieren.

Als „kleinen Lichtblick“ wertet Drube die leicht gestiegene Zahlen für Autos ohne Mängel von 45,7 Prozent im Vorjahr auf jetzt 46,7 Prozent. Die Zahl der Autos mit geringen Mängeln habe sich mit aktuell 34,2 Prozent ebenfalls leicht verbessert: Im Vorjahr waren es 35,9 Prozent. „Allerdings können diese Werte nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Menschen in Zeiten knapper Kassen scheinbar an der Wartung ihrer Autos sparen“, so Drube.

Eine Frage des Alters

Bis wann Reifen als neuwertig gelten können, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Während innerhalb der Reifenbranche der Standpunkt vertreten wird, dass ein bis zu fünf Jahre alter Reifen – sachgemäße Lagerung vorausgesetzt – als neuwertig angesehen werden kann, empfindet man beispielsweise beim Automobilklub ADAC anders und fordert eine Höchstlagerdauer für Reifen von zwei Jahren. Und Dekra hat jüngst einen Kompromissvorschlag von vier Jahren ins Spiel gebracht.

Unabhängig davon wird in diesem Zusammenhang meist über Pkw-Reifen gesprochen. Nun ist aber unbestreitbar die Sicherheit von Zweiradfahrern in noch viel höherem Maße von der Bereifung abhängig als bei den Autofahrern. Wie also ist der Stand der Diskussion bei Motorradreifen dar, und ist das Alter von Motorradreifen überhaupt ein Thema im Markt?.

Reparatur-Kit für Notlaufreifen

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Immer mehr Autos kommen serienmäßig mit Notlaufsystemen verschiedener Art in den Verkehr. Wenn es darum geht, einen kleinen Schaden in der Lauffläche zu reparieren, seien bisher viele Kunden mit dieser modernen Bereifung am Fahrzeug abgewiesen worden. Tip Top habe hingegen nun eine Lösung auf den Markt gebracht: das erste „Run Flat Reparatur Kit“.

Die bisher übliche Stellungnahme der Reifenhersteller, die Reparatur von Notlaufreifen abzulehnen, könne somit nicht mehr länger aufrechterhalten werden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Das erste „Run Flat Reparatur Kit“ für die erfolgreiche Reparatur von Laufflächenschäden an Notlaufreifen mit verstärkten Seitenwänden- oder Stützringen wurde von Tip Top bereits zur Reifenmesse in Essen vorgestellt und sei inzwischen auf dem Markt „mit positiver Resonanz der Reifenhersteller“ eingeführt worden.

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Goodyear lässt „RHS II“ vom TÜV Süd testen

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Im Zusammenhang mit der Vorstellung des neuen Nutzfahrzeugreifens „RHS II“ (Regional Haul Steering = Lenkachsreifen für den Regionalverkehr) im Herbst vergangenen Jahres hatte Goodyear eine höhere Leistungsfähigkeit dieses Modells vor allem bezüglich der Kriterien Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gerückt. Offenbar um diese Aussagen mit harten Fakten belegen zu können, hat der Hersteller den Pneu vom TÜV Süd (München) testen lassen. Antreten musste der Neue dabei in der Dimension 315/80 R22.

5 156/150L (154/150M) in den drei Disziplinen Rollwiderstand, Geräuschentwicklung sowie ABS-Nassbremsen sowohl gegen seinen Vorgänger „RHS“ gleicher Größe als auch einen „High-Quality-Reifen eines etablierten europäischen Herstellers“, den Goodyear in einer Pressemeldung als „Hauptwettbewerbsprodukt“ bezeichnet. „Da wir die Vorzüge unseres Produktes kennen, haben wir nach einer Möglichkeit gesucht, dies auch unseren Kunden zu vermitteln“, erklärt Pietro Saletta, Marketingdirektor Nutzfahrzeugreifen Europa bei Goodyear, warum man die Vergleichstests in Auftrag gegeben hat, die im September und Oktober 2006 durchgeführt wurden. „Wir haben TÜV Süd Automotive damit beauftragt, weil die Unabhängigkeit des Unternehmens sowie die Qualität von dessen Arbeit im Automotive-Markt respektiert und anerkannt ist“, so Saletta weiter.

HU/AU: TÜV Rheinland prüft bei Euromaster

Euromaster und der TÜV Rheinland haben eine Kooperation vereinbart: Seit Jahresbeginn nehmen TÜV-Experten in den hierzulande über 300 Filialen der zum Michelin-Konzern gehörenden Reifenhandelskette die turnusmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU/AU) vor. Für das bundesweite Angebot bildet der TÜV Rheinland eine Allianz mit dem TÜV Süd und TÜV Nord. „Mit ausschlaggebend für die Zusammenarbeit mit Euromaster war unser langjähriges Know-how, der hohe Qualitätsstandard und das breit gefächerte Produktportfolio einer kompletten Dienstleistungspalette“, sagt Dr.

Manfred Doerges, Geschäftsführer beim TÜV Rheinland. „Auch bei unserem Partner Euromaster haben hohe Servicequalität und Kompetenz erste Priorität“, ergänzt er. „Für uns war es wiederum wichtig, für unsere Mobilitätsdienstleitungen in den Niederlassungen einen kompetenten Ansprechpartner wie den TÜV Rheinland im Bereich HU/AU zu haben.

Denn für uns stehen Qualität und Kundenservice ebenfalls an erster Stelle“, erklärt Dieter von Aspern, Geschäftsführer der Euromaster GmbH. Derzeit bietet Euromaster eine kostenlose Prüfung der Winterausrüstung nach den Vorgaben der neu geregelten Straßenverkehrsordnung an, wobei diese Aktion vom TÜV Rheinland als „Beitrag zur Verkehrssicherheit“ empfohlen wird. Der Check umfasst die „geeignete Bereifung“ und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage – anschließend gibt es die Plakette „Geprüft und wintersicher“ in den Filialen der Handelskette.