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Ab Mitte Mai Tuningportal des TÜV Rheinland in neuem Gewand

Ab Mitte Mai will sich das Tuningportal des TÜV Rheinland in neuem Gewand mit neuer Ausrichtung auf einer Web-2.0-Plattform präsentieren. Die Community “legmichtiefer” soll zusätzlichen Raum für Gruppen, Diskussionsforen, Features & Co.

bieten. Aber es sind durchaus noch weitere Modifikationen geplant, damit sich über die unter der Adresse www.tuv.

Messe Essen meldet starkes Ausstellerinteresse an dritter „Reifen China“

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Die inzwischen bereit dritte “Reifen China” findet zwar erst vom 11. bis zum 13. November dieses Jahres statt.

Doch die Messe Essen als Organisator der asiatischen Reifenmesse kann schon jetzt von einem starken Ausstellerinteresse an dieser Veranstaltung berichten – zahlreiche Unternehmen aus aller Welt wollen demzufolge im Shanghai New International Expo Centre wieder ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen rund um Reifen, Räder und Werkstatt vorstellen. “Nach der Versendung der Anmeldeunterlagen freut sich das Team der ‚Reifen China’ über die ausgesprochen positive Resonanz”, so die Veranstalter, die Unternehmen verschiedene Möglichkeiten bieten, sich dem internationalen Publikum zu präsentieren. Know-how aus Deutschland will man beispielsweise auf dem “German Quality Area” genannten Gemeinschaftsstand vereinen, auf dem der TÜV Rheinland (Shanghai) Co.

Ltd. bereits Fläche angemeldet habe. Darüber hinaus sind ein europäischer Gemeinschaftsstand und Länderpavillons bei der Tochterveranstaltung der “Weltleitmesse Reifen Essen” geplant, mit denen die Messe Essen Ausstellern den Weg in neue Absatzmärkte ebnen und gleichzeitig ihre eigene Position stärken will.

Ab 1. März neue Hämmerling-Preisliste für Runderneuerte gültig

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Mit Gültigkeit zum 1. März 2009 gibt die Hämmerling Group (Bielefeld) ihre neue Preisliste für die Lkw-Reifen Runderneuerung heraus. Ebenfalls neue Preise gibt es auch für das von dem Unternehmen angebotene TÜV-geprüfte Stahlrad “Talas”.

Delticoms Onlineshops erhalten erneut TÜV-Siegel

Safer Shopping tb

Delticom kann sich über eine erneute Zertifizierung seiner Onlineshops durch den TÜV für das Jahr 2009 freuen. Das TÜV-Siegel “S@fer Shopping”, mit dem nunmehr 15 Onlineshops des Internetspezialisten ausgezeichnet sind, signalisiert Kunden einen sicheren und komfortablen Online-Einkauf. An die Auszeichnung des TÜV, die jedes Jahr nach ausgiebigen Prüfungen erneuert wird, werden strenge Anforderungen gestellt.

Die Zertifizierung umfasst Schwerpunkte wie z.B. Benutzerfreundlichkeit und Transparenz des jeweiligen Shops.

Delticom nutzt von Anfang an die Möglichkeiten, das Shoppen im Web so sicher wie möglich zu gestalten. So wurde der Shop unter www.ReifenDirekt.

de als erster Internet-Reifenanbieter mit dem TÜV-Siegel ausgezeichnet. Das gut ausgebaute Netz an Servicestationen – weltweit über 24.000 – wird übrigens in den jeweiligen Ländern in die Qualitäts- und Sicherheitsstrategie der TÜV-Prüfung miteinbezogen.

Experten uneinig: Was bringt Druckkontrolle in Sachen Kohlendioxidemissionen?

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Sturmhoebel

Während Jörg Sturmhoebel vom schwedischen Unternehmen Nira Dynamics, das eigenen Worten zufolge in diesem Jahr das erste den US-amerikanischen FMVSS-138-Standard erfüllende indirekt messende Reifendruckkontrollsystem (im neuen Audi A6) auf den Markt bringt, im Rahmen der TÜV-Süd-Tagung “tire.wheel.tech” Mitte Dezember in München die Auffassung vertrat, dass sich durch die EU-Initiative, Reifendruckkontrollsysteme ab 2012 auch in Europa verbindlich für Neufahrzeuge vorzuschreiben, die Kohlendioxidemissionen damit ausgerüsteter Fahrzeuge in der Praxis nur um rund 0,5 Prozent werden senken lassen, sieht Peter Säger von Continental ein deutlich größeres Potenzial: Er glaubt, dass der Atmosphäre dank einer serienmäßigen Reifendrucküberwachung vielmehr “eher zwei bis fünf Prozent” an Kohlendioxidemissionen erspart bleiben.

Erhebliche Mängel an Fahrzeugen nehmen zu

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TUEV

Die vor Beginn der Finanzkrise hohen Spritpreise macht man beim TÜV Nord Mobilität dafür verantwortlich, dass sich das Reparaturverhalten der Fahrzeugbesitzer anscheinend verschlechtert hat. Diesen Schluss zieht das Unternehmen aus seiner Auswertung der Ergebnisse von Fahrzeughauptuntersuchungen, die jüngst in Form des TÜV-Report 2009 vorgestellt wurden. Demnach wurden bei knapp 18,5 Prozent aller zwischen Juli 2007 und Juli 2008 in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und dem nördlichen Nordrhein-Westfalen untersuchten etwa 3,4 Millionen Autos erhebliche Mängel festgestellt, während es im Vorjahr 17 Prozent gewesen sein sollen.

Dafür habe sich der Anteil der Fahrzeuge mit geringen Mängeln gegenüber den 30,1 Prozent des Vorjahres auf nunmehr nicht ganz 28,5 Prozent leicht verbessert, während mit gut 52,7 Prozent der Anteil an Fahrzeugen ohne Mängel verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (52,9 Prozent) annähernd konstant geblieben sei, heißt es. “Die guten Werte des Vorjahres wurden nicht erreicht”, sagt Klaus Jürgensen von TÜV Nord Mobilität, der die mit Beginn des Erhebungszeitraumes gestiegenen Spritpreise als möglichen Grund dafür vermutet. “Wenn ein Autofahrer von seinem Budget mehr in den Tankinhalt investieren muss, bleibt weniger Geld für Reparaturen”, glaubt er.

Kommende Woche Kongress „tire.wheel.tech“ in München

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TUEV Sued

Der kommende Woche am 11. und 12. Dezember im Münchner Kempinski Airport Hotel stattfindende Kongress “tire.

wheel.tech” hat laut Veranstalter TÜV Süd Automotive zum Ziel, einerseits zukünftige Lösungen rund um das Rad-Reifen-System aufzuzeigen, die sowohl den steigenden Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Leistungsfähigkeit sowie der Integration neuer Antriebskonzepte als auch Aspekten wie Umweltverträglichkeit, Kohlendioxidausstoß und Kraftstoffverbrauch sowie Energie- und Kosteneffizienz gerecht werden müssen. Andererseits ist die Tagung natürlich gleichzeitig als Plattform für den Erfahrungsaustausch unter Fachleuten sowie gewissermaßen als Know-how-Forum für den aktuellen Stand der Technik und für zukünftige technologische Entwicklungen gedacht.

Conti ändert Werbung wegen Beschwerde von Wettbewerbern

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Nachdem sich Michelin und Goodyear Dunlop bei der britischen Advertising Standards Authority (ASA), welche die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln von Werbetreibenden überwacht, über Anzeigen ihres Wettbewerbers Continental beschwerte, hat die Continental Tyre Group Ltd. zugesagt, eine in der Kampagne ursprünglich enthaltene Aussage in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Stein des Anstoßes war – wie die ASA erst jetzt auf ihrer Website veröffentlicht hat – eine Textzeile, wonach kein Reifen besser bremse als einer von Conti (“Nothing stops better than a Continental tyre”).

Der Hersteller hatte in Zusammenhang mit dieser Aussage auf die Ergebnisse eines entsprechenden, beim TÜV Süd in Auftrag gegebenen Vergleichstest mit Wettbewerbsprodukten verwiesen. Die Ergebnisse der Prüforganisation wurden dabei von der ASA gar nicht bezweifelt, zumal man sich von deren Korrektheit offenbar auch selbst überzeugt hat. Kritisiert wurde allerdings einerseits, dass bei der Conti-Anzeige nur auf eine recht stark verkürzte Zusammenfassung der TÜV-Süd-Testergebnisse verwiesen wurde, sowie andererseits, dass es sich dabei ja auch nur um Tests in einer Reifengröße, auf einem bestimmten Fahrzeugtyp und mit einer begrenzten Auswahl an Wettbewerbsprodukten gehandelt habe.

Länger besser in Form – Goodyears „OptiGrip“

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In Form des “OptiGrip” hat Goodyear einen neuen Sommerreifen vorgestellt, der nicht nur im Neuzustand mit guten Leistungen überzeugen, sondern seine Eigenschaften – vor allem mit Blick auf diejenigen, die auf nassen Fahrbahnen wichtig sind – länger konservieren können soll als vergleichbare Produkte des Wettbewerbs. Dafür zeichnet die “SmartWear” getaufte Technologie des Herstellers verantwortlich, die im Wesentlichen aus zwei Komponenten besteht: zum einen aus zusätzlichen, gewissermaßen “nachwachsenden” Profilrillen, die im Neuzustand noch unter der Lauffläche verbogen liegen, und zum anderen eine zweischichtige Laufflächenmischung, deren untere Lage Aussagen des Reifenherstellers zufolge speziell auf optimale Haftung bei Nässe optimiert wurde.

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VDAT: Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten/ABE gültig

Dass in der Geschäftsstelle des Verbandes der Automobiltuner (VDAT) immer wieder Anfragen irritierter Verbraucher auflaufen, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen, nimmt der Tuningverband zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. „Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen“, stellt der VDAT unmissverständlich klar. Ein Festigkeitsgutachten sei eine Momentaufnahme – es dokumentiere die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder.

Es diene dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. „Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder. Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben“, heißt es seitens des VDAT.

Denn der Sachverständige vor Ort habe keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll, qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Und eine Überprüfung der Festigkeit sei nicht möglich, da die Räder dabei zerstört würden – die optische Prüfung alleine gebe aber keine Sicherheit. „Der Prüfer würde zulasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen“, sagt der Tuningverband unter Verweis darauf, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig sei und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstelle.

Verbrauchern wird daher geraten beim Kauf darauf zu achten, dass die jeweiligen Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben. Dann seien keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu erwarten.

„Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten“, sagt der VDAT.