Des einen Freud sorgt bei anderen für Bedenken
Während sich die Zweiradbranche freut, dass deutsche Autofahrer mit ihrem Pkw-Führerschein (Klasse B) unter bestimmten Bedingungen zukünftig auch Leichtkraftroller und -räder mit maximal 11 kW/15 PS (Klasse A1) fahren dürfen, melden sich Bedenkenträger, welche die dem Ganzen zugrunde liegende Entscheidung des Bundesrates zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung kritisch sehen. „Motorradfahrer gehören zu einer Hochrisikogruppe und brauchen daher eine gute Fahrausbildung. Autofahrer ohne unabhängige Prüfung der Fahrfertigkeiten auf Motorräder zu lassen, ist fahrlässig“, meint Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Dabei geht es bei alldem um Maschinen mit höchstens 125 Kubikzentimetern, also explizit gerade eben nicht um Kraft-/Motorräder. Außerdem handele es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe für alle, argumentiert der Industrieverband Motorrad e.V. (IVM). Zumal neben einer fünfjährigen Pkw-Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren eine „umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis“ vorausgesetzt werde – allerdings in der Tat ohne Prüfung. Wie dem auch sei: Die Bundesratsentscheidung könnte zu einer höheren Nachfrage nach Bereifungen entsprechender Maschinen führen sowie außerdem bei so manchem die Lust auf ein „richtiges“ Motorrad wecken und so der zuletzt ohnehin boomenden Fahrzeugnachfrage weitere Impulse verleihen. christian.marx@reifenpresse.de