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Winterreifenpflicht ist da, Kritik daran aber auch noch

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“Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern”, sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, nachdem der Bundesrat im Rahmen seiner Sitzung am 26.

November eine entsprechende Neuregelung nebst Verdopplung der Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen die neue, eigentlich jedoch nur konkretisierte “situative Winterreifenpflicht” abgenickt hat. “Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern.

Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren”, so Ramsauer. Während seitens des Reifenhandels und Unternehmen wie ATU, Pit-Stop oder Vergölst Freude über die Neuregelung vorherrscht und teilweise schon ein “erneuter Ansturm auf Winterreifen” erwartet wird, sind mit der Entscheidung der Länderkammer gleichwohl auch die Kritiker der nun beschlossenen Winterreifenpflicht nicht verstummt. cm.

Heute „D-Day“ in Sachen Winterreifenpflicht

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Dass der Bundesrat bei seiner heutigen Sitzung die vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Winterreifenpflicht beschließen wird, scheint sicher – diesen Eindruck gewinnt man zumindest beim Blick in Tageszeitungen oder beim Hören bzw. Sehen der Nachrichten in Funk und Fernsehen während der vergangenen Tage. “Wenn die Länder im Bundesrat zustimmen, haben wir pünktlich zum Winterbeginn mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf dann nicht mehr mit Sommerreifen gefahren werden”, wird Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer anlässlich der anstehenden Entscheidung der Länderkammer auf den Webseiten der Bild-Zeitung zitiert. “Der erste Schnee ist bereits gefallen. Autos und Lkw müssen jetzt winterfest gemacht werden”, soll er darüber hinaus gesagt und darauf verwiesen haben, dass man mit der geplanten Neuregelung den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) “mehr Profil” geben und gefährliche Rutschpartien auf den Straßen vermeiden wolle.

Doch es werden auch Zweifel laut, dass die StVO-Änderung tatsächlich die von ihr erhoffte Wirkung entfalten kann. “Zwar haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern nun endlich die bislang diffusen ‚winterlichen Verhältnisse‘ durch die Begriffe ‚Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis‘ klarer formuliert, doch bei der eindeutigen Kennzeichnung von Winterreifen ist die Politik wiederum ins Rutschen geraten”, so Frank Richter, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Technische Richtlinien seien komplett ausgeblendet worden.

Die Polizei – kritisiert er – werde so bei der winterlichen Überprüfung von Fahrzeugen erneut aufs Glatteis geführt. Damit zielt Richter wohl auf die Problematik ab, dass manche Reifen M+S-markiert sind, aber trotzdem nicht unbedingt wintertauglich sind. So sieht es auch der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Der begrüßt zwar, dass die Autofahrer mehr Klarheit und somit auch Rechtssicherheit bekommen sollen, regt jedoch weitere Ergänzungen an: So sollte baldmöglichst definiert werden, welche Anforderungen ein Winterreifen erfüllen muss.

Der AvD hält eine einheitliche Kennzeichnung und die Anhebung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe auf vier Millimeter für Winterreifen für wünschenswert, denn von Letzterem ist in dem Entwurf, über den heute im Bundesrat abgestimmt wird, bekanntlich keine Rede. Dafür wird auf mehrere Richtlinien Bezug genommen, mit denen vielleicht ein Fachmann etwas anfangen kann, nicht aber der normale Autofahrer.

Daher schlägt der AvD vor, bei der vorgeschlagenen Neufassung anstelle der aufgeführten Richtlinien die in der Begründung der Änderungsverordnung genannten Reifentypen zu ergänzen: “Als Winterreifen bezeichnet und akzeptiert werden Reifen, die mit M+S-Symbol oder ergänzend mit dem alpinen Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch sogenannte Ganzjahresreifen” – das ist nach Ansicht des Klubs für jedermann zu verstehen. “Dies kann jedoch nur eine Übergangslösung sein.

Das Grundproblem ist, dass keine Mindestanforderungen an Winterreifen definiert sind und für das oftmals verwendete M+S-Symbol auch kein Prüfverfahren vorgegeben ist”, kritisiert Hasso Werk, Rechtsanwalt und AvD-Vizepräsident für Recht und Verkehr.

“Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich eine einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen einführen und dementsprechend auch vorgeben, welcher Mindeststandard erfüllt werden muss”, ergänzt Werk. Nach Ansicht der GdP wird die Neuregelung im Alltag aller Wahrscheinlichkeit nach zudem ohnehin “fast keine Rolle spielen”, weil flächendeckende Kontrollen angesichts einer angespannten Personalsituation bei der Polizei nahezu unmöglich seien.

Insofern werde in vielen Fällen wohl erst zu spät bzw. nach einem Unfall auffallen, dass keine für den Winter geeignete Bereifung am Fahrzeug montiert war. Daher fordert Richter die politisch Verantwortlichen auf, die personellen Ressourcen für die polizeiliche Verkehrsüberwachung generell zu stärken.

“Polizei muss im Straßenverkehr sichtbar sein, und das ganzjährig. Allein die nicht zu übersehende Anwesenheit der Polizei im öffentlichen Raum ist praktizierte Prävention. Nur ein erhöhtes Risiko, auch tatsächlich für Fehlverhalten bestraft zu werden, zeigt Wirkung”, meint er.

Busfahrer aus Thannhausen wird „Highway Hero“ im November

Schmidt Albert

Der Ausflug zweier Schulklassen im Juni dieses Jahres hätte in einer Katastrophe enden können, wenn der 58-jährige Busfahrer Albert Schmidt nicht so umsichtig reagiert hätte. Als sich die insgesamt 49 Siebtklässer zusammen mit vier Lehrkräften mit einem Bus auf dem Weg ins Allgäu befanden, bemerkte ihr Fahrer nämlich aus dem Motorraum ausströmenden Rauch, brachte das Fahrzeug zum Stillstand und seine Passagiere in Sicherheit. “Zunächst bin ich ziemlich erschrocken.

Aber trotzdem funktioniert man in solchen Momenten. Ich habe sofort veranlasst, dass die Schüler und Lehrer den Bus verlassen”, erinnert sich Schmidt. Kurz darauf sei der Bus dann auch schon in Flammen aufgegangen.

Dank seiner schnellen Reaktion kam niemand zu Schaden, weshalb Goodyear und der Automobilclub von Deutschland (AvD) ihn nun in Anerkennung für seinen Einsatz zum “Highway Hero” des Monats November gekürt haben. Allmonatlich werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion Menschen mit diesem Titel ausgezeichnet, die besonnen, mutig und selbstlos andere Verkehrsteilnehmer vor Schaden bewahrt und so für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gesorgt haben – bewerben kann sich jeder über die Internetseite www.highwayhero.

de. Am Ende des Jahres wird unter allen Monatssiegern dann der “Highway Hero des Jahres” ermittelt, auf den ein von Seat Deutschland zur Verfügung gestellter “Ibiza Ecomotive” im Gesamtwert von über 18.000 Euro nebst Autoversicherung für ein Jahr von Partner Allianz wartet, der die unter der Schirmherrschaft von Bundesverkehrsminister Dr.

Peter Ramsauer stehende Aktion ebenso unterstützt wie die beiden Zeitschriften Auto-Test und Trucker. Wer einen möglichen “Highway Hero” kennt und ihn vorschlagen möchte, kann sich alternativ zu der oben bereits genannten Internetadresse auch in schriftlicher Form an die Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, Abteilung Kommunikation, Stichwort “Highway Hero”, Dunlopstraße 2, 63450 Hanau, wenden oder zum Telefon (0221/97666-494) greifen bzw. ein Fax (0221/97666-9324) bemühen.

Winterreifenpflicht kommt frühestens Ende November

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So wie es aussieht, kommt die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für Deutschland angekündigte Winterreifenpflicht frühestens Ende November. Zwischenzeitlich hatte zwar schon ein erster Verordnungsentwurf zur Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Branche die Runde gemacht und hatte auch ein kurz vor der Bundesratssitzung Anfang November unter “Neueingänge” auf den Webseiten der Länderkammer aufgetauchtes zweites Dokument kurzzeitig die Hoffnung genährt, die StVO-Änderung bzw. Winterreifenpflicht käme vielleicht doch schon zu Beginn dieses Monats.

Doch nun steht das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach erst bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 26. November auf der Tagesordnung. Wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, soll der Autoclub Europa (ACE) unterdessen die im aktuellen zweiten Verordnungsentwurf gewählte Neuformulierung des vom Oberlandesgericht Oldenburg gerügten Paragrafen 2 Absatz 3a als “Zumutung” kritisiert haben.

Der entsprechende Passus lautet: “Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.

März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.

1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.

2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

” Der ACE hält diesen für alles andere als verständlich und bürgernah. Man könne nicht verlangen, dass Autofahrer dies verstünden, heißt es. cm.

Winterreifenpflicht noch später?

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Nachdem im Zusammenhang mit der von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch für dieses Jahr angekündigten Einführung einer Winterreifenpflicht in Deutschland jüngst ein entsprechender Verordnungsentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Runde gemacht hatte und allgemein das Abnicken des Ganzen durch den Bundesrat bei der nächsten Sitzung der Länderkammer am 5. November erwartet worden war, scheint es nun zu weiteren Verzögerungen zu kommen. Zumindest berichtet die Pilot:Projekt GmbH unter Berufung auf Fachleute des Verkehrsausschusses nun davon, der Verordnungsentwurf sei bei den Ländern auf deutliche Kritik gestoßen und müsse daher erst noch nachgebessert werden, sodass der Bundesrat dann letztlich wohl frühestens bei seiner Sitzung am 26.

November oder womöglich erst am 17. Dezember darüber abstimmen wird. “Das ist ein erstes Arbeitspapier, aber noch kein beschlussfähiger Entwurf, der unsere bisherigen Probleme löst”, gibt Pilot:Projekt die Auffassung eines Mitgliedes des Bund-Länder-Fachausschusses StVO/Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf besagten Verordnungsentwurf wieder.

Langsam kommt die Winterreifenpflicht. Dafür aber gewaltiger?

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So wie es aussieht, kommt die für Deutschland angekündigte Winterreifenpflicht jetzt wahrscheinlich ab Anfang November. Denn am 5. kommenden Monats wird dem Bundesrat wohl eine entsprechende Vorlage zwecks Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Abstimmung vorgelegt, nachdem dies – anders als ursprünglich erwartet – bei der letzten Sitzung der Länderkammer Mitte Oktober noch nicht der Fall gewesen ist.

Dem Verordnungsentwurf ist zu entnehmen, dass der bisherige Paragraf 2 Absatz 3a der StVO rund um die an die Witterungsverhältnisse anzupassende Kfz-Ausrüstung inklusive der in diesem Zusammenhang besonders hervorgehobenen “geeigneten Bereifung” durch einen neuen Passus ersetzt werden soll. “Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)”, lautet er. Gleichzeitig will man offenbar die Bußgelder für Verstöße gegen diese Vorschrift erhöhen bzw.

gegenüber den bisherigen Sätzen verdoppeln: Für das Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen möchte man zukünftig 40 Euro kassieren und 80 Euro, wenn es dadurch zusätzlich noch zu Verkehrsbehinderungen kommt. Den Anforderungen an Winterreifen werden gemäß dem Gesetzesentwurf in Anlehnung an die Verordnung 661/2009 des Europäischen Parlamentes – so wörtlich – “alle Reifen gerecht, die mit einem M+S- oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden”.

Ob die neue Regelung in dieser Formulierung der Weisheit letzter Schluss ist, darf aber guten Gewissens bezweifelt werden. Denn gemäß der Verwendung des Wörtchens “oder” bei der Beschreibung von Winterreifen würde es ja vollkommen ausreichen, wenn ein Produkt von seinem Hersteller als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen deklariert wird.

Auch dass jeder M+S-markierte Reifen automatisch zum Winterreifen gemacht wird, kann nur als suboptimal bezeichnet werden. Schließlich sind bekanntermaßen Reifen im Markt erhältlich, die schon allein aufgrund ihrer Profilierung von jedem Fachmann eindeutig als Sommerreifen identifiziert werden, aber trotzdem das M+S-Symbol auf der Seitenwand tragen. Und solchen “Pseudowinterreifen” hat der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) im vergangenen Jahr bereits nach entsprechenden Tests die Eignung für winterliche Straßenverhältnisse abgesprochen.

Kritisch ist ebenfalls zu werten, dass keine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern für Winterreifen vorgesehen zu sein scheint. Aber vielleicht wird bei dem Entwurf ja noch nachgebessert. christian.

ARCD: Wann kommt die Winterreifenverordnung?

Die neue Winterreifenverordnung wird möglicherweise nicht mehr rechtzeitig zur allgemeinen Umrüstzeit fertig. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) gebe es noch Abstimmungsprobleme bei der Neuformulierung des betreffenden Paragrafen. Nach Angaben des Klubs will das Ministerium folgenden Passus einführen: “Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).

” Eine jahreszeitliche Vorgabe – etwa von Oktober bis Ostern – sei demnach nicht geplant. Der ARCD vermisse in dem Entwurf die für jeden Verbraucher erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte und auch nicht mit Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung “M+S” auf der Reifenflanke, mit der man bis heute rein rechtlich zweifelsohne auf der sicheren Seite ist, sage so gut wie gar nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Reifens aus.

Viel aussagekräftiger sei das in den USA konzipierte, von den meisten Markenherstellern verwendete Schneeflockensymbol. Aber auch das sei rechtlich nicht geschützt und könne ohne geeignete Zulassungsvorschriften leicht auf völlig ungeeignete Billigimporte kopiert werden – wie das heute bereits der Fall sei, so der ARCD weiter..

Winterreifenpflicht bleibt wohl „situativ“

Nach aktuellen Aussagen des Bundesverkehrsministeriums werde die für November geplante Winterreifenpflicht nicht durch einen festgelegten Zeitraum (z.B. Oktober bis Ostern) begrenzt: “Dafür sind die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich.

” Demzufolge werde die Pflicht nur bei exakt definierten Witterungsverhältnissen gelten. Das entspricht im Wesentlichen einer “situativen Winterreifenpflicht”, wie wir sie bisher bereits haben und wie sie vom Oldenburger Oberlandesgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Geht es dabei nach den Bundesländern, heißt es dazu in einer Pressemitteilung von Pilot:Projekt, werden Verstöße künftig mit höheren Bußgeldern geahndet.

Besonders im Blick haben sie dabei die Transportunternehmer. Gleich, wie er nun vorgehen wird: Die Uhr tickt, und es bedarf bereits des Antrags auf Fristverkürzung, damit das Plenum des Bundesrates frühestens am 5. November über eine konkrete Winterreifenpflicht abstimmen kann – und eventuell auch über höhere Bußgelder.

Angekündigte Winterreifenpflicht verspätet sich

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Medienmeldungen zufolge verspätet sich die unlängst von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigte Winterreifenpflicht: Sollte deren Einführung ursprünglich schon in der heutigen Sitzung des Bundesrates diskutiert bzw. abgeknickt werden, so wird nun berichtet, das Verkehrsministerium habe bisher noch gar keine entsprechende Vorlage bei der Länderkammer eingereicht. Die nächste Sitzung findet aber erst am 5.

In FTD-Kommentar wird von „Ramsauers Winterreifenunsinn“ gesprochen

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Dass der Bundesverkehrsminister zukünftig die Verwendung von Winterreifen während der kalten Jahreszeit vorschreiben will, ruft nicht nur positive Reaktionen hervor. So ist beispielsweise in einem in der Financial Times Deutschland erschienen und von Margret Hucko verfassten Kommentar von “Ramsauers Winterreifenunsinn” die Rede. Die geplante Winterreifenpflicht sei “technisch unsinnig und das Gegenteil von ökologisch”, heißt es weiter.