ACE sieht „knallharte Winterreifenpflicht“ kommen – Wieso nur?
Autobesitzer in Deutschland müssen sich möglicherweise auf eine “knallharte Winterreifenpflicht” einrichten, meint der ACE. Was der Auto Club Europa darunter indes genau versteht, bleibt unklar. Der Spruch der Oberlandesgerichts in Oldenburg, der die bisherige Verhaltensvorschrift in § 2 Abs.
3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) als verfassungswidrig bezeichnet hatte, habe in mehreren Berliner Ministerien “hektische Betriebsamkeit” ausgelöst. “Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen.
Ergebnisse der Überprüfung liegen laut ACE aber noch nicht vor”, heißt es weiter in der Presseveröffentlichung. Der ACE weiter: “Die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift [ist] derzeit noch nicht ohne Weiteres möglich.”.