Klageerhebung: Goodyear muss sich in Frankreich vor Gericht wegen „fahrlässiger Tötung“ verantworten
Goodyear muss sich nun im französischen Besançon offiziell vor Gericht verantworten für die Vorwürfe der „fahrlässigen Tötung“, der „Täuschung über die wesentlichen Eigenschaften einer Ware“ und „irreführender Geschäftspraktiken“. Der zuständige Untersuchungsrichter hatte am Dienstag im Zuge einer Anhörung mit den Rechtsvertretern des Reifenherstellers entschieden, dass die Klageerhebung erfolgt. Dabei sei die Klage eingebettet in eine laufende Untersuchung gegen Goodyear Operations, in Luxemburg ansässige Niederlassung des US-amerikanischen Konzerns und Hersteller der Lkw-Lenkachsreifen, die für mehrere tödliche Unfälle zwischen 2014 und 2016 verantwortlich gemacht werden. Auf Nachfrage der NEUE REIFENZEITUNG bestätigte das Unternehmen entsprechende Medienberichte zur Klageerhebung gegen Goodyear Operations und sicherte „seine uneingeschränkte Kooperation“ zu. Goodyear wird in dem sich jetzt entfaltenden Gerichtsverfahren nicht nur vorgeworfen, dass die Lkw-Reifenmodelle Marathon LHS II und LHS II+ Herstellungsfehler aufgewiesen hätten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit mehreren Verkehrsunfällen gestanden haben sollen, bei denen vier Menschen ihre Leben verloren. Sondern Goodyear wird auch vorgeworfen, über die Fehler bereits frühzeitig Bescheid gewusst, dennoch nur mit einem freiwilligen Austauschprogramm darauf reagiert und ansonsten zu den mutmaßlichen Gefahren der Reifen geschwiegen zu haben; über das Austauschprogramm hatte Goodyear nur etwa die Hälfte der betreffenden Reifen zurückerhalten.
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