Teiletypgenehmigung des KBA löst Teilegutachten ab

, , ,
Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen mit einer fünfstelligen Kennzeichnung nach dem Muster „KBA XXXXX“, könne diese laut dem KBA fortgeführt werden, während mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile anhand einer sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar sind (Bild: Alcar)

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weist darauf hin, dass der 20. Juni in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine Veränderung mit sich bringt. „Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt beantragen“, so die Flensburger Behörde. Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten mit einer fünfstelligen Kennzeichnung nach dem Muster „KBA XXXXX“, könne diese fortgeführt werden, während mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile anhand einer sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar seien.

Sie sind noch kein Leser? Das können Sie hier ändern.

Leser werden

Möchten Sie den gesamten Beitrag lesen? Dann loggen Sie sich bitte ein. Hier einloggen
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert