Teiletypgenehmigung des KBA löst Teilegutachten ab
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weist darauf hin, dass der 20. Juni in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine Veränderung mit sich bringt. „Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt beantragen“, so die Flensburger Behörde. Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten mit einer fünfstelligen Kennzeichnung nach dem Muster „KBA XXXXX“, könne diese fortgeführt werden, während mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile anhand einer sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar seien.
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